Sowohl Richteramtsanwärter als auch schon tätige Richter und Staatsanwälte erhalten demnach freiwillig die Möglichkeit, für eine Zeit in der Privatwirtschaft, also etwa bei Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern, aber auch bei der Finanzmarktaufsicht zu arbeiten. Die Dauer dieser Praktika wird nicht limitiert.
Ziel ist, den Richtern einen besseren Einblick in die Fachwelt zu bieten, da die Methoden von Wirtschaftskriminellen gerade im Bereich der Verschleierung von Geldflüssen, Korruption oder Bestechung immer spezialisierter werden.
Whistleblowing- und Konkurrenzklauseln
Als zweiter Punkt wird eine Klausel für das sogenannte Whistleblowing in die Dienstrechtnovelle eingefügt. Beschäftigte, die Korruptionsdelikte melden, werden so vor möglichen Nachteilen geschützt. Ihnen darf durch die gegebene Information kein Ungemach geschehen - dieses Recht wird einklagbar.
Dritter Punkt des Anti-Korruptions-Pakets ist eine Konkurrenzklausel für die Zeit nach dem Ausstieg aus dem öffentlichen Dienst. Beamte, die in sensiblen Bereichen wie etwa der Firmenprüfung oder Auftragsvergabe tätig waren, dürfen demnach ein halbes Jahr nicht zu einem Unternehmen wechseln, mit dem sie in behördlichem Kontakt gestanden sind.
Heinisch-Hosek ist überzeugt, gemeinsam mit der Gewerkschaft ein Paket auf den Weg gebracht zu haben, "das sich sehen lassen kann". Der öffentliche Dienst werde noch fitter im Kampf gegen Bestechung und Korruption gemacht.
Frauenquote von 50 Prozent angestrebt
Weitere Eckpunkte der Dienstrechtsnovelle sind die Etablierung einer 50-Prozent-Frauenquote, die bisherigen Mindestgrößenvorschriften - 168 Zentimeter bei Männern bzw. 163 Zentimeter bei Frauen - fallen ebenso wie das Höchstalter von 30 beim Eintritt in die Polizei.
Bis die 50-Prozent-Frauenquote in allen Verwendungsgruppen erreicht ist, müssen laut der Novelle bei gleicher Qualifikation Frauen bevorzugt eingestellt werden. Gegenwärtig beträgt der Frauenanteil in Führungspositionen des öffentlichen Diensts 31 Prozent.
Neue Gehaltsstufe und Aus für Gratis-Praktika
Zur Lösung des Streits zwischen der Ministerin und der Belegschaftsvertretung wegen der Einstufung von Bachelor-Absolventen wird jetzt eine neue Gehaltsstufe geschaffen. Diese liegt zwischen jener für Maturanten und jener für Master. Zudem stehen für Bachelor-Absolventen künftig alle Akademiker-Funktionen bis zur Sektionsleitung offen.
Gratis-Praktika im öffentlichen Dienst sollen zudem bald der Vergangenheit angehören. Praktika werden künftig bei einer Dauer von bis zu drei Monaten mit 900 Euro entlohnt, bei einer längeren Dauer mit 1.300 Euro.
Frühpensionen sollen zurückgedrängt werden
Neu für gesundheitlich beeinträchtige Beamte - vor allem bei der Exekutive - ist, dass ihnen angeboten wird, auf freiwilliger Basis im Verwaltungsbereich eingesetzt zu werden, ohne finanziell zurückgestuft zu werden. Damit sollen Frühpensionen zurückgedrängt werden. Abgeschafft wird ferner die Disziplinarstrafe Frühpension. Diese gibt es derzeit noch bei Fehlverhalten von Richtern und Staatsanwälten.
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