Entgegen früheren Bekundungen scheint die Stadt Feldkirch nun doch interessiert, die Besitzverhältnisse der Agrargemeinschaft Altenstadt prüfen zu lassen. Erste Vorbereitungen laufen.
Vor nicht allzu langer Zeit versicherte der Feldkircher Bürgermeister noch gegenüber der Agrargemeinschaft Altenstadt, dass sich an den Besitzverhältnissen der Genossenschaft nichts ändern werde, solange die politischen Verhältnisse so bleiben, wie sie sind. Das dürfte sich mittlerweile geändert haben.
Argumentation für ein Feststellungsverfahren
Denn derzeit lässt die Stadt Unterlagen vorbereiten, die der Stadtvertretung als Grundlage für ihre Entscheidung dienen sollen, ob ein Feststellungsverfahren der Eigentumsverhältnisse der Agrar beantragt werden soll.
Konkret geht es dabei darum, ob die Eigentumsübertragung an die Agrargemeinschaft 1960, die sogenannte Hauptteilung, rechtens war. Ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zweifelt nämlich genau dies an.
Stadtvertretung soll im Juli entscheiden
Der Feldkircher Stadtrat Benedikt König auf „Krone“-Nachfrage: „Es geht in die Richtung, dass es ein Feststellungsverfahren geben wird.“ Voraussichtlich im Juli soll die Stadtvertretung darüber abstimmen.
Es geht in die Richtung, dass es ein Feststellungsverfahren geben wird.
Benedikt König, Feldkircher Stadtrat
Sollte dieses Verfahren ergeben, dass die Stadt an den Substanzwerten - also den Bodenschätzen - beteiligt werden müsste, würden auch die Quellen auf dem Gebiet der Agrar der Stadt zustehen.
Quellen als Stein des Anstoßes
Diese Quellen will die Stadt nämlich als Brunnen erschließen. Mit der Agrargemeinschaft Altenstadt wurde deshalb ein Grundstückstausch vereinbart.
Für Erschwernisse der Bewirtschaft des Waldes in der Schutzzone 2 rund um die Brunnen sollte die Genossenschaft eine einmalige Zahlung von 5,2 Mio. Euro erhalten.
Noch kein Geld überwiesen
Das Geld ist zwar noch nicht geflossen, wie Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft, der „Krone“ bestätigte, erregte aber den Unmut der Oppositionsparteien.
Wir haben die Summe nicht gefordert, sie wurde von der Stadt errechnet. Außerdem kommt sie dem Wald zugute, nicht den Mitgliedern.
Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft Altenstadt
Ess versteht das nicht: „Wir haben die Summe nicht gefordert, sie wurde von der Stadt errechnet. Außerdem kommt sie dem Wald zugute, nicht den Mitgliedern.“
Genossenschaft sieht sich als Sündenbock
Hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse sieht er sich im Recht. „Für uns ist die Sache glasklar. Wir haben die Verträge von 1925 und den Feststellungsbescheid über die Hauptteilung von 1960, die genau besagen, wer Besitzer der Liegenschaften ist.“
Zwei von der Agrargemeinschaft beauftragte Gutachen, eines davon ebenfalls ein universitäres, würden genau das bestätigen.
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