Mit seinem Probeführerschein dürfte der bei der Polizei schon amtsbekannte BMW-Raser eigentlich eine maximale Übertretung von 20 km/h begehen, ohne dass die Probezeit verlängert wird. Jetzt war der 22-Jährige bei Pucking um 81 km/h zu schnell und kam ausgerechnet noch von einer Führerscheinnachschulung. Zudem war der junge Mann mit abgefahrenen Hinterreifen und einer abgelaufenen Autobahn-Vignette unterwegs.
Dem 22-Jährigen wurde daraufhin zwar sofort der Führerschein abgenommen sowie gleich die nächste Nachschulung und ein Termin beim Verkehrspsychologen verordnet, einen "schwarzen Punkt" gibt's für sein Schnellfahren aber keinen.
Rasen findet sich nicht unter den Vormerkdelikten
Es gab bereits die Forderung, dass Rasen ins 2005 eingeführte Vormerksystem kommt, findet sich aber noch nicht unter den 13 Delikten, die sich um Alkohol, Drängeln, Kindersicherung oder Anhalten vor Schutzwegen und Ampeln drehen.
Hier sollen Wiederholungstäter herausgefiltert werden, die immer wieder negativ auffallen. Aber eben nicht beim Schnellfahren. Eine aktuelle Vormerk-Statistik in Linz zeigt, dass die "Schnapsnasen" weit vorne sind: Im Vorjahr kamen 488 Autofahrer ins Sündenregister, davon 208 Alkosünder vor 124 Eltern, die ihre Sprösslinge ungesichert herumkutschierten.
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