Wegen „wissentlichen Befugnismissbrauchs“ stand ein Amtsarzt vor Gericht. Der Vorwurf: Er soll dreimal wegen Erschöpfung nicht ausgerückt sein, als ihn die Exekutive zurate zog. Der Mediziner, der auf Honorarbasis für die Polizei arbeitet, machte die schlechten Arbeitsbedingungen für die Vorfälle verantwortlich und wies den Vorwurf des Amtsmissbrauches von sich.
Ein Polizeiarzt stand am Donnerstag vor dem Salzburger Landesgericht. Vorwurf der Anklage: Der Mann sei im Frühling 2022 insgesamt dreimal nicht ausgerückt, nachdem ihn die Polizei zu Rate gezogen hatte. Das sei ein Missbrauch der Amtsgewalt. In allen Fällen ging es um Zwangs-Unterbringungen von psychisch Kranken. Dabei muss ein Arzt feststellen, ob die Betroffenen gegen ihren Willen in die Psychiatrie gebracht werden müssen. Die Einsätze soll der Mann recht uncharmant abgelehnt haben. Einmal, so die Anklage, sagte er: „Das ist am Arsch der Welt. Ich komme nicht.“ Eines Abends hieß es: „Nein, jetzt ist es genug.“
„System wäre sonst zusammengebrochen“
Der Mediziner, der seit 1994 auf Honorarbasis für die Polizei arbeitet, versteht die Welt nicht mehr. „Ich bin so pflichtbewusst, dass ich alles mache, wenn es irgendwie geht“, so der Mann. Rund vier Nachtdienste müsse er wöchentlich übernehmen, davon sei er ständig erschöpft. Aus reinem Pflichtbewusstsein sei er an seine körperlichen Grenzen gegangen, weil „das System sonst zusammengebrochen wäre.“
Selbst im Tennengau sei er unterwegs gewesen, weil die Sprengelärzte für Totenbeschauen oder die Untersuchung von Drogenlenkern nicht erreichbar waren. Im Gegenzug für die Dauer-Bereitschaft habe er mit seiner Chefin vereinbart, dass er nicht ausrücken müsse, wenn er zu erschöpft sei. Dass man ihm daraus einen Strick drehe, dass die Politik bei der Absicherung der Amtsarzt-Dienste versage, verstehe er nicht.
Verteidiger zweifelte an Strafbarkeit
Verteidiger Franz Essl zweifelte daran, dass überhaupt der Tatbestand erfüllt sei: „Mein Mandant arbeitet nur auf Honorarbasis. Und das rund um die Uhr. Er ist auch kein Strafjurist, der in Kommentaren geblättert hat, ob er nun im funktionellen Sinne ein Beamter ist oder eben nicht.“ Laut Essl gehörten die Vorwürfe - wenn überhaupt - in ein Disziplinarverfahren und nicht vor das Strafgericht.
Das Verfahren wurde mit einer Diversion beendet. Das heißt: Der Mediziner bezahlt 5000 Euro und das Gericht verzichtet dafür auf ein Urteil.
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