Folgenschweres Urteil

xHamster muss Millionen Amateur-Pornos löschen

Web
15.04.2023 16:13

Ein Gericht in Amsterdam hat die Porno-Website xHamster zur Löschung aller Videos von Amateuren verurteilt, die einer Veröffentlichung auf dem Portal nicht zugestimmt haben. Das Urteil hat weitreichende Folgen, auch über die Grenzen der Niederlande hinaus.

Dem Urteil waren Beschwerden des Expertisebureau Online Kindermisbruik (EOKM) vorausgegangen, das zehn Videos identifiziert hatte, bei denen xHamster nicht nachweisen konnte, dass es die Erlaubnis der Amateurdarsteller zur Veröffentlichung eingeholt hatte. Das Gericht stellte fest, dass dies gegen europäische Datenschutzgesetze verstößt und im Widerspruch zu einem früheren Urteil steht, wonach Pornoseiten die Erlaubnis aller erkennbaren Darsteller einholen müssen, bevor sie Amateurvideos veröffentlichen.

Das Gericht setzte xHamster eine Frist von drei Wochen, um das gesamte ohne Zustimmung veröffentlichte Material zu entfernen. Andernfalls drohen Geldstrafen von bis zu 32.000 Dollar pro Video und Tag.

„Jetzt ist xHamster an der Reihe“
EOKM-Direktorin Arda Gerkens feierte das Urteil in einer Mitteilung, aus der „Ars Technica“ zitierte, als einen „Sieg für die Rechte und die Privatsphäre der Opfer, deren Nacktbilder ohne nachweisbare Zustimmung veröffentlicht wurden“. Die Verbreitung von Nacktbildern auf diese Weise müsse gestoppt werden, „und alle Pornoseiten spielen dabei eine Rolle.“

Die Anwälte, die EOKM in dem Fall unterstützten, sagten, das Urteil habe „große Konsequenzen für die gesamte Pornoindustrie“, einschließlich größerer Seiten wie Pornhub, das bereits Ende 2020 rund zwei Drittel seiner Inhalte, die von nicht verifizierten Nutzern hochgeladen worden waren, gelöscht hatte - insgesamt 8,8 Millionen Videos. „Jetzt ist xHamster an der Reihe“, sagte Otto Volgenant von Boekx Advocaten der EOKM-Mitteilung zufolge und wies darauf hin, dass 30 Millionen Menschen täglich xHamster besuchen.

Fehlende Einverständniserklärungen
Dort können inzwischen nur noch professionelle Produzenten und verifizierte Mitglieder Inhalte hochladen. Auf der Website muss jeder, der ein Konto erstellt, eine ID hochladen und ein Selfie machen, um verifiziert zu werden. Bevor der Upload eines verifizierten Mitglieds veröffentlicht wird, führen xHamster-Moderatoren eine Überprüfung durch, um illegale Inhalte zu sperren. Die Nutzungsbedingungen der Website verlangen zudem, dass jeder Uploader eine Einverständniserklärung von jeder Person vorlegt, die erkennbar in Amateurinhalten vorkommt.

Die zyprische xHamster-Betreiberfirma Hammy Media hatte vor Gericht argumentiert, dass es bereits alle verletzenden Inhalte, die EOKM beanstandet hatte, entfernt habe und versichert, dass Moderatoren beim Upload überprüften, ob der Hochladende mit dem Darsteller identisch ist. In seiner Verfügung schrieb der zuständige Richter jedoch, dass es vorläufig „hinreichend plausibel ist, dass eine große Menge an Filmmaterial auf xhamster.com veröffentlicht wird, von dem nicht nachgewiesen werden kann, dass die Erlaubnis der Personen, die auf dem Bild erkennbar sind, eingeholt wurde“.

Millionen Videos vor Löschung
Von den zehn von EOKM beanstandete Videos legte Hammy Media laut „Ars Technica“ nur den Nachweis der Zustimmung eines verifizierten Mitglieds vor, das eines der Videos hochgeladen hatte. Das Gericht fand diese begrenzte Menge an Beweisen nicht überzeugend und stellte fest, dass aus dem Zustimmungsformular nicht unbedingt hervorgeht, dass der Hochladende dieselbe Person ist, die in dem Video zu sehen ist.

Alle beanstandeten Videos wurden zwischen 2017 und 2020 hochgeladen, also vor der gerichtlichen Anordnung aus dem Jahr 2021, die eine Zustimmung vorschreibt, so Hammy Media. Der Richter entgegnete, dass xHamster nach wie vor für alle Amateurinhalte auf seiner Website eine Genehmigung einholen müsse und nicht nur für Inhalte, die nach 2021 eingestellt wurden.

EOKM zufolge dürfte es demnach Millionen älterer Videos geben, die xHamster in den nächsten drei Wochen entfernen muss, um der gerichtlichen Anordnung nachzukommen. Dazu zählen sowohl Aufnahmen von in den Niederlanden lebenden Personen, deren Inhalte weltweit eingeschränkt werden müssen, als auch Aufnahmen von außerhalb der Niederlande lebenden Personen, deren Inhalte innerhalb der Niederlande eingeschränkt werden müssen.

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