Wenn Wohnort und Foto des Hauses anderer ohne deren Einwilligung im Internet – etwa auf Facebook – veröffentlicht werden, nennt sich das Doxing und kann strafrechtliche Folgen haben. In Oberösterreich ist genau das einer Frau passiert. Sie ging einen ungewöhnlichen Weg, den sie in der „Krone“ erzählt.
Doxing ist die internetbasierte Recherche, Sammlung und anschließende Veröffentlichung von persönlichen Daten einer Person, die eigentlich anonym bleiben sollten – und genau das ist einer Oberösterreicherin passiert! Im Zuge einer Diskussion über queere Kulturförderung auf der Facebook-Seite der FPÖ Linz (fast 14.000 Follower), teilte ein Mann die Adresse der Frau und dazu ein Bild des Wohnhauses unter dem Beitrag.
Doch nicht nur das, er schrieb dazu auch noch folgenden Text: „Falls jemand mit ihr persönlich diskutieren möchte ... aber bitte nur die kleinen Männer ...“. Rund eine Stunde lang war der Kommentar zu lesen – später wurde er gelöscht, aber erst, nachdem sich die Frau bei der FPÖ Linz beschwert hatte. Zuvor war der Beitrag etwa neun Stunden lang online gewesen, war aber vom Mann selbst gelöscht worden.
Womögliche Anstiftung zu einer Straftat
Für den Welser Anwalt Michael Lanzinger sollte der Beitrag klare strafrechtliche Konsequenzen haben. „Der Mann ruft sozusagen zur Begehung einer Straftat wie Körperverletzung auf, ohne sich selbst die Hände schmutzig zu machen“, so der Anwalt. Ähnlich sieht es sein Kollege Manfred Arthofer, der erst kürzlich einen ähnlichen Fall hatte: „Also, der Text und das Bild des Hauses, wenn das nicht strafverfolgt wird, dann weiß ich auch nicht mehr.“
Der Mann ruft sozusagen zur Begehung einer Straftat wie Körperverletzung auf, ohne sich selber die Hände schmutzig zu machen.
Anwalt Michael Lanzinger
Grundlage sei der Paragraf 107c im Strafgesetzbuch. Er bestraft Handlungen, die eine Person in ihrer Lebensführung unzumutbar beeinträchtigen, indem sie etwa Bildaufnahmen des höchstpersönlichen Lebensbereichs ohne Zustimmung veröffentlichen, und das für eine größere Zahl von Menschen und eine längere Zeit wahrnehmbar machen.
Frau nahm selbst Kontakt zu dem Mann auf
Die Frau ging einen ungewöhnlich direkten Weg: Sie nahm selbst Kontakt zu dem Mann auf. „Anfangs reagierte er angriffslustig, erst als ihm klar wurde, dass es ernst wird, folgte eine Entschuldigung – zunächst halbherzig, dann glaubwürdiger“, schreibt sie. Sie brachte den Fall zur Anzeige. „Nun liegt die Sache bei der Staatsanwaltschaft und wird rechtlich geprüft.“ Ihr Ziel: Klarzumachen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist.
Man sollte eigentlich meinen, dass es mittlerweile allgemein bekannt ist, dass das Internet und die sozialen Medien kein rechtsfreier Raum sind. Wer hier etwas schreibt, sollte sich eigentlich vorher überlegen, was man da so absondert und welche Folgen das haben kann.
Und damit sind eben nicht nur die rechtlichen Folgen gemeint, sondern auch jene, die Hass und Beleidigungen bei anderen Menschen auslösen können. Man könnte sich überlegen, ob man das, was man da schnell reintippt, auch auf einer Bühne vor 50 Menschen sagen würde. Oder ob man seine Adresse auf Facebook sehen will – wohl eher nicht.
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