Aus dem Gericht

Wüste Drohungen gegen die Ex-Freundin

Vorarlberg
13.04.2023 18:25
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Weil er von seiner Ex-Freundin ignoriert wurde, hatte der 26-jährige Angeklagte ihre Wohnung demoliert und der Frau gedroht, sie umzubringen. Nun kam es zum Prozess am Landesgericht Feldkirch.

Drei Vorstrafen, zwei davon einschlägig, schlagen beim Angeklagten bereits zu Buche. Was auch bedeutet: Die Anwendung von Gewalt ist ihm offenbar nicht fremd.

Im aktuellen Fall ist es seine 24-jährige Ex-Freundin, die die dunkle Seite des türkischen Staatsangehörigen zu spüren bekommt. Die Slowenin, mit der er eine zweijährige Tochter hat, beendet die turbulente Beziehung bereits vor einem Jahr und geht auf Distanz, konsequent ignoriert sie die Anrufe und Textnachrichten ihres ehemaligen Partners. Was den Mann erst recht in Rage bringt. Denn er will vor allem Kontakt zum gemeinsamen Kind.

Hasserfüllte Nachricht
Als die Frau auch Monate später nicht reagiert, verwüstet er ihre Wohnung und schreibt ihr hasserfüllte SMS: „Du kriegst zwei blaue Augen. Jetzt bin ich ein Psychopath, dann ein Mörder. Wenn ich mein Kind nicht bald sehe, bringe ich dich um. Der Tod hat seinen Preis!“

Zitat Icon

Ich war alkoholisiert, hatte eine Stunde zuvor drei Biere getrunken. Ich wollte nur Aufmerksamkeit und mit ihr zusammenkommen, damit ich mein Kind sehe.

Der Angeklagte vor Gericht

Die Frau erstattet daraufhin Anzeige. Der Mann wird verhaftet, ein Betretungsverbot ausgesprochen. 

Der Angeklagte zeigte sich reumütig
Im Prozess bekennt sich der 26-Jährige zu den Vorwürfen schuldig, stellt aber ebenso klar, dass er die gefährliche Drohung gegen die Ex nie in die Tat umgesetzt hätte: „Ich war alkoholisiert, hatte eine Stunde zuvor drei Biere getrunken. Ich wollte nur Aufmerksamkeit und mit ihr zusammenkommen, damit ich mein Kind sehe.“ Das man auf diese Weise keine Probleme löst, sieht der Angeklagte ein. „Ich will ja nur das Beste für meine Tochter.“

Bewährungshelfer und Anti-Gewalttraining
Richter Theo Rümmele verurteilt den 26-Jährigen nicht rechtskräftig zu einer teilbedingten Haftstrafe von einem Jahr. Acht Monate davon sind auf Bewährung. Zudem ergeht die Weisung für die Absolvierung eines Anti-Gewalttrainings. Um auf Schiene zu bleiben, wird dem Türken ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Den Privatbeteiligten spricht der Herr Rat 3500 Euro zu.

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