Brisante Tagung

Was Mobbing an Schulen und im Internet anrichtet

Oberösterreich
22.03.2023 12:30

Mobbing und Ausgrenzung in der Schule und im Netz, bis hin zur Verbreitung pornografischer Bilder, stehen längst an erster Stelle der Beratungen und Hilfestellungen der KiJA OÖ (Kinder- und Jugendanwaltschaft), in rund einem Drittel der gut 4000 Fälle im Jahr geht es darum. Bei einer Tagung in Linz werden die Trends und ihre Ursachen durchleuchtet und Auswege gesucht.

„Hinter jeder Zahl steht ein individuelles Schicksal“, mahnt Kinder- und Jugendanwältin Christine Winkler-Kirchberger: „Das Ziel von Mobbing ist die soziale Ausgrenzung. Mobbing und Gewalt verursachen tiefes, nachhaltig wirkendes Leid. Das Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen wird zerstört. Mobbing isoliert Menschen und macht sie krank. Es kann bis zu Selbstmord und zu körperlicher Gewalt bis hin zu Mord führen. Und es hört nicht von selbst auf.“

Einige Fälle aus dem Beratungs-Alltag
Anonymisierte Fallbeispiele aus dem Beratungsalltag - ja, Alltag! - illustrieren, was da konkret passiert:
* Der 12-jährige Michael wird von Klassenkollegen ständig verspottet, es gibt sogar eine WhatsApp-Gruppe „Wie wir Michael loswerden können“. Er zieht sich immer mehr zurück und will nicht mehr in die Schule gehen, doch die abwertenden Fotomontagen und Sprüche in den Sozialen Medien erreichen ihn überall und rund um die Uhr.
* Seit Lena (15) mit Tom (17) Schluss gemacht hat, postet er immer wieder in einer sehr großen WhatsApp-Gruppe und auf Snapchat Fotos, auf denen Lena leicht bekleidet am Bett liegt, mit eindeutigem Kommentar darunter, sowie demütigende Fotomontagen. Die Kommunikation in den Gruppen findet auf niedrigstem Niveau statt und beinhaltet schlimme sexuelle Drohungen.
* Die 16-jährige Elif wird von ihrem Ex-Freund mit intimen Handyfotos zu sexuellen Handlungen erpresst.
* Auf TikTok wird eine Mitschülerin mit Migrationshintergrund lächerlich gemacht. In den folgenden Tagen tauchen immer mehr Nachrichten mit beleidigendem und herabwürdigendem Inhalt auf, in denen über „die Ausländer“ geschimpft wird.

Ist die Schule ein geschützter Raum?
„Die Schilderungen Betroffener machen deutlich, dass die Schule nicht unbedingt einen geschützten Raum für junge Menschen darstellt, sondern für viele ein bedrohlicher Ort ist“, heißt es von der KiJA OÖ:  „Mobbing im schulischen Umfeld ist klar die Gewalterfahrung, die von Kindern und Jugendlichen am häufigsten selbst erlebt wird.“ Siehe die Jugendstudie „Recht auf Schutz vor Gewalt“, Institut für Jugendkulturforschung im Auftrag der Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs, 2020. Dazu kommt aber: „Was sich bis vor einigen Jahren vorwiegend im Pausenhof oder am Schulweg abspielte, hat sich zunehmend auch in den digitalen Raum verlagert. Diese Entwicklung hat sich durch die Pandemie deutlich verschärft.“

„Let‘s talk about Mobbing...“, heißt es in Linz
Was sind die Ursachen und was kann gegen all dieses Leid getan werden? Das ist Thema einer Fachtagung (am 22. März) mit dem Schwerpunkt „Mobbing- und Gewaltprävention an Schulen“. Kinderschutz-Landesrat Michael Lindner (SPÖ) erläutert das Anliegen: „Viele Kinder und Jugendliche, Lehrer/innen und Eltern sind mit Mobbing- und Gewalterfahrung konfrontiert. Nur wenige Lehrer/innen sind darauf vorbereitet. Daher ist es umso wichtiger, den Lehrenden das nötige Handwerkszeug mitzugeben, um einerseits präventiv zu handeln und andererseits bei Mobbing oder Gewalt im eigenen Klassenzimmer die richtigen und notwendigen Schritte zu setzen.“

Immer mehr Fälle im digitalen Raum
Vieles spielt sich dabei am Smartphone und Laptop ab, so die KiJA:  Wie die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 zeigt, sind im Gegensatz zu anderen Deliktsbereichen bei „Cybercrime“ starke Anstiege zu verzeichnen. Zu Cybercrime im weiteren Sinne wird auch das Delikt pornographischer Darstellungen Minderjähriger (§ 207 a StGB) gezählt, hier haben sich seit 2013 die Anzeigen mit 2.061 im Jahr 2022 fast vervierfacht. Ebenso fallen Cyber-Mobbing (§ 107c StGB) oder auch Cyber-Grooming (§ 208a StGB), also die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Unmündigen, in diese Kategorie. Auch Erpressungen im Netz unter dem Begriff „Sextortion“, also mit Bild- und Videomaterial, das die Person beim Vornehmen sexueller Handlungen oder nackt zeigt, ist hier zu nennen. Die Dunkelziffer bei den genannten Delikten ist sehr hoch, und die Berufung auf das Strafrecht allein reicht zur Prävention von Gewalt im Netz nicht aus.

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