Prozess in Innsbruck

Falschaussage? OStA-Leiter Fuchs freigesprochen

Tirol
14.03.2023 11:31

Der Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, ist am Dienstag vor dem Innsbrucker Landesgericht freigesprochen worden. Das Gericht sah den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses und der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss als nicht erwiesen an.

Vergangenen Sommer war er in erster Instanz für schuldig befunden worden, das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hob den Spruch aber auf. Daher musste die Causa neu verhandelt werden.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, da Staatsanwalt Andreas Leo volle Berufung angemeldet hat. Fuchs‘ Verteidiger Martin Riedl sagte im Anschluss gegenüber Journalisten, dass er das nunmehrige Urteil erwartet habe und einer Berufung keine Chancen einräume. Solange das Verfahren laufe, sei auch ein disziplinarrechtliches Verfahren aufrecht, meinte er zur beruflichen Zukunft von Fuchs, dem die Aufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entzogen worden war.

Keine öffentlichen Interessen verletzt
Für Richter Gerhard Melichar war zwar die Weitergabe von Dokumenten über eine Anzeige gegen eine ehemalige „Presse“-Redakteurin durch Fuchs an den suspendierten Sektionschef Christian Pilnacek erwiesen. Dass er mit ihm darüber gesprochen hatte, räumte Fuchs selbst ein. Allerdings sah das Gericht dadurch keine öffentlichen oder privaten Interessen verletzt, die Handlung sei auch dazu nicht geeignet gewesen.

Im zweiten Anklagepunkt - der Falschaussage vor dem Ibiza-U-Ausschuss, wo Fuchs angegeben hatte, sich an die Weitergabe der Dokumente nicht mehr erinnern zu können - stellte das Gericht nun einen Aussagenotstand fest. Zum Zeitpunkt der Aussage im Jahr 2021 seien zahlreiche Anzeigen gegen den Angeklagten vorgelegen, zudem sei ein Ermittlungsverfahren gelaufen. „Er hat mit seinen Aussagen versucht, die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung von ihm abzuwenden“, hieß es in der Urteilsbegründung.

Pilnacek „nicht meine Kummernummer“
Fuchs räumte im Prozess einmal mehr ein, dass er mit Pilnacek zwar darüber gesprochen, aber die Dokumente nicht weitergeleitet habe. Der Sektionschef sei „nicht meine Kummernummer“ gewesen, sondern er habe mit ihm einen „vertrauensvollen, gegenseitigen Austausch gepflegt“. Ihn verbinde mit Pilnacek eine „berufliche Freundschaft“. „Der Punkt, der mich belastet hat und wozu ich ihn konsultiert habe, war, dass Staatsanwälte und die Leitung der WKStA versucht haben, kritische Berichterstattung in den Medien zu kriminalisieren“, beschrieb Fuchs seine Beweggründe.

Im Untersuchungsausschuss sei er unter einem „Riesendruck“ gestanden, weil er von einer Verdachtsprüfung der Staatsanwaltschaft Innsbruck erfahren hatte, so Fuchs. Er habe allerdings nicht gewusst, worum es ging. Er habe seine Aussage so gestaltet, um sich selbst nicht zu belasten. Wie sich später herausstellte, hatte die mittlerweile eingestellte Ermittlung mit seinem Verhalten rund um das Aufkommen der Ibiza-Affäre zu tun gehabt.

„Haare in der Suppe gesucht und gefunden“
Staatsanwalt Leo wiederum meinte in seinem Schlussplädoyer, dass der Aussagenotstand Fuchs nicht zugestanden habe, weil dieser kein politischer Entscheidungsträger sei und es im U-Ausschuss darum ging, politische Verantwortlichkeiten zu klären. Er sah in der Weitergabe der Dokumente jedenfalls eine abstrakte Eignung, Interessen zu verletzen. „Das OLG hat zwei Haare in der Suppe gesucht und gefunden: Begründungsmängel und rechtliche Erwägungen zum Aussagenotstand“, meinte er. Für ihn sei die Aufhebung durch das OLG „doch einigermaßen überraschend gewesen“ und er ging weiterhin von der Schuld des Angeklagten aus.

Grund für die Aufhebung durch das OLG waren vorwiegend Begründungsmängel gewesen. Pilnacek selbst war in derselben Causa von einem Wiener Gericht rechtskräftig freigesprochen worden. Ihm wurde zur Last gelegt, wiederum einer „Kurier“-Redakteurin von der Anzeige erzählt zu haben. Das Gericht sah aber auch hier keine Verletzung von Interessen.

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