Inzestverdacht in OÖ

“Habe meine Kinder nicht vergewaltigt oder geschlagen”

Oberösterreich
31.08.2011 18:52
Jener 80-jährige Innviertler, der seine beiden Töchter über Jahre hinweg vergewaltigt und misshandelt haben soll und nun in U-Haft sitzt, hat am Mittwoch im ersten Gespräch mit seinem Anwalt alle Vorwürfe zurückgewiesen. So wie sich die Dinge derzeit darstellten, werde er auf Freispruch plädieren, sagte der Verteidiger, der die Anschuldigungen anzweifelt.

Er habe am Mittwoch zwei Stunden mit dem 80-Jährigen gesprochen, so der Jurist. "Ich habe meine Kinder nicht vergewaltigt, nicht geschlagen und auch nicht bedroht", habe der Beschuldigte gesagt. Er sei entrüstet gewesen, als ihm der Anwalt die Einvernahme der beiden Töchter - heute 53 und 45 Jahre alt - vorlas. Er wisse nicht, wie sie auf so etwas kommen. Womöglich hätten Dritte Einfluss auf seine Kinder genommen und sie aufgehetzt.

"Er war zeitlich und örtlich voll orientiert"
Sein Mandant sei zwar gezeichnet von der Haft, die Situation bedrücke ihn, aber er habe voll kooperiert und keine Ermüdungserscheinungen gezeigt. "Er war zeitlich und örtlich voll orientiert, ich konnte ganz normal mit ihm reden", sagte der Jurist.

Der Anwalt will nun die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Töchter hinterfragen. Eine der Frauen habe eine leichte, die andere eine mittelgradige Intelligenzminderung. Weder der Hausarzt noch eine Hauskrankenpflegerin, die seit 1998 zu der 45-jährigen, gehbehinderten Tochter kam, konnte Auffälligkeiten in dem Haushalt feststellen, betonte der Jurist. Außerdem fehle ihm die präzise zeitliche Zuordnung der Anschuldigungen: In den Aussagen heiße es, der Mann habe einmal in der Woche eine der beiden Töchter von klein auf vergewaltigt, je nachdem, wen er erwischte.

Anwalt erwartet Gutachten über Töchter
"Wenn die beiden über Jahre hinweg das Martyrium von Vergewaltigungen durchgemacht haben sollen, würde mich interessieren, ob es da nachhaltige Spuren aus medizinischer Sicht geben kann", so der Anwalt. Er werde nun das Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Töchter abwarten und allenfalls in der nächsten Verhandlung die Haftaufhebung beantragen.

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