Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sieht sich mit einem weiteren Antrag auf Verfahrenseinstellung konfrontiert. Denn nach Ex-Finanzvorstand Peter Sidlo will auch der frühere Wiener FPÖ-Chef Johann Gudenus, dass der Casino-Akt nach dreieinhalb Jahren Nachforschungen gegen den Ex-Spitzenpolitiker wegen Beitragstäterschaft zum Verdacht der Bestechlichkeit geschlossen wird.
Frei nach dem Croupier-Spruch „Nichts geht mehr“ bei Einsätzen am Roulettetisch sieht Gudenus‘ Anwalt die Ermittlungsarbeiten der WKStA de facto als beendet an. Zudem habe das umfassende Geständnis von Thomas Schmid im „Faktum CASAG“ seinen Mandanten entlastet.
Schmid: „Kenne keinen FPÖ-Novomatic-Deal“
Demnach gab der Kronzeuge der Anklage in seiner Aussage an: „Ich kenne keinen FPÖ-Novomatic-Deal, bin mir in diesem Zusammenhang keiner strafrechtlichen Verantwortung oder strafrechtlichen Schuld bewusst.“
Gudenus hat mit Politik abgeschlossen
„Joschi“, wie ihn Freunde nennen, hat indes mit der Politik komplett abgeschlossen und startet mit einem Job-Netzwerk als Berater voll durch ...
Zuvor hatte bereits der frühere Casinos-Austria-Finanzchef Peter Sidlo eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Sidlo wurde unter der Türkis-Blauen Regierung zum Finanzchef der Casinos Austria bestellt, an der damals die Novomatic beteiligt war.
Im Rahmen der Ermittlungen wurde ein Deal zwischen FPÖ und Novomatic vermutet: Parteispenden an die FPÖ und die Bestellung Sidlos im Gegenzug für ein Glücksspielpaket. Die Beschuldigten bestreiten jedoch die Vorwürfe.
Glücksspielkonzessionen: Neue Regeln bei Vergabe
Künftig sollen Glücksspielkonzessionen nicht mehr direkt vom Finanzministerium vergeben werden, sondern von einer unabhängigen Behörde, wie das Ministerium mitteilte. Die Behörde sei fertig konzipiert und könnte rasch als Einzelmaßnahme beschlossen werden. „Dem BMF ist es weiterhin ein Anliegen, eine Ausschreibung im Rahmen einer unabhängigen Behörde durchzuführen, bereitet sich parallel aber auch seriös auf eine mögliche Ausschreibung nach den bestehenden Regeln vor“, heißt es weiters aus dem Finanzministerium.
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