Wiederbetätigung lautet der Vorwurf. Weil der Angeklagte mehrere Gegenstände aus der NS-Zeit zu Hause hatte - neben ganz viel anderem Trödel. Die Geschworenen sprachen den Senior letztlich frei.
Der angeklagte Pongauer ist 80 Jahre alt. Ein schmächtiger Mann, der auf ein Hörgerät angewiesen ist. „Er wurde selbst im Zweiten Weltkrieg geboren und kann sich noch an die Nachkriegszeit erinnern. Ein einfacher Mensch, der brav als Holzknecht gearbeitet hat und immer Respekt vor dem Gesetz hatte“, erklärt Verteidiger Franz Essl zu Prozessbeginn im Landesgericht.
Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz wirft die Staatsanwaltschaft dem 80-Jährigen vor: Weil er Dolch, Flaggen, Abzeichen, Bücher und anderes wie eine Büste aus der NS-Zeit besaß - teils mit Hakenkreuzen, Reichsadler oder Hitler-Konterfei. „Er hatte diese Sachen nicht am Dachboden, sondern im Wohn- und Schlafraum aufgestellt“, betont der Staatsanwalt.
80-Jähriger mit Sammelleidenschaft
Doch als Richter Philipp Grosser die Fotos aus der Wohnung des Mannes zeigt, wird schnell klar: Wände voller Bilder und Uhren, kaum ein Platz ist frei. Der Mann hat alles Mögliche gehortet. Er selbst spricht im Dialekt von einer „Sammelleidenschaft“. Etliches habe er geschenkt bekommen: „Ich hab nicht gewusst, dass es strafbar ist. Mir gefällt einfach alles, was alt ist“, ergänzt er. Aber zur Schau gestellt habe er diese Sachen nicht. Zudem kam außer dem Sohn und dem Schwager keiner zu Besuch.
Die Anzeige eines pensionierten Polizisten hatte die Sache erst ins Rollen gebracht. Am 15. Juli stürmten 14 Beamte die Wohnung. Seit dem Vorfall hat der 80-Jährige Depressionen. „Es belastet mich sehr, dass ich in dem Alter noch vors Gericht muss.“ Urteil: ein einstimmiger Freispruch.
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