Prozess in Feldkirch

Gewalttäter ist eventuell geisteskrank

Vorarlberg
02.02.2023 08:25

Der Prozess gegen einen 30-jährigen Gewalttäter musste wegen der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens vertagt werden. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob der Angeklagte wieder ins Gefängnis muss oder in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher überführt wird. 

„Der Angeklagte hat heute ein Bild gezeigt, welches vermuten lässt, dass er an einer psychischen Krankheit leidet und auch gefährlich ist“, begründet Staatsanwalt Markus Fussenegger seinen Antrag. Denn so wie sich der 13-fach vorbestrafte Gewalttäter und derzeit in U-Haft sitzende Mann aus dem Vorarlberger Unterland im Prozess aufgeführt hat, ist es notwendig, die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zu prüfen. Nach dem „Max-Reinhard-Seminar-reifen" Auftritt des Delinquenten, hätte dieser zwar auch eine Nominierung für den Nestroy-Preis verdient, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher liegt allerdings näher.

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Es nützt nichts, wenn man ihn immer wieder einsperrt. Er ist schizophren. Immer wenn er aus dem Gefängnis kommt, ist es noch schlimmer. Er muss psychiatrisch behandelt werden.

Der Stiefvater des Angeklagten

Angeklagt ist der Drogensüchtige wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung. Die beiden Opfer: seine Mutter und der Stiefvater. Im Prozess am LG Feldkirch geht es um drei Vorfälle im vergangenen Jahr: Im Oktober soll er wegen einer abgelaufenen Pizza seine Mutter an den Haaren gerissen und ihr eine Ohrfeige verpasst haben. Zwei Monate später habe er den Stiefvater mit dem Abstechen bedroht und sei erneut massiv gegen die Mutter vorgegangen. Zwar räumt der Angeklagte zumindest eine Teilschuld ein. Was dann aber folgt, ist eine emotionale Achterbahn zwischen Lachen und Weinen, Wutanfällen und Hasstiraden - vor allem gegen die Eltern. Weshalb der Richter die Justizwachebeamten anweist, den völlig außer Kontrolle geratenen Mann wieder in Handschellen zu legen und abzuführen.

Therapie statt Gefängnis?
Dass die Staatsanwaltschaft nun die Einholung eines psychiatrischen Gutachtens in Auftrag gibt, ist für die Eltern des Angeklagten ein kleiner Hoffnungsschimmer. „Es nützt nichts, wenn man ihn immer wieder einsperrt. Er ist schizophren. Immer wenn er aus dem Gefängnis kommt, ist es noch schlimmer. Er muss psychiatrisch behandelt werden“, so der Stiefvater.

Chantal Dorn
Chantal Dorn
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