Kein WC, keine Heizung

„Horrorfahrt“ im Nachtzug von Wien nach Feldkirch

Wien
30.01.2023 06:00

Ein Krankenpfleger musste beruflich mit dem Nightjet nach Vorarlberg reisen und erlebte sein blaues Wunder. Was der Wiener berichtet und was die ÖBB dazu sagen.

Raffael Biro hatte sich einen Plan zurechtgelegt: Am Abend den Zug von Wien nach Feldkirch nehmen und in der Früh frisch und ausgeruht beim geschäftlichen Termin erscheinen. Doch die ÖBB machten dem Krankenpfleger im Außendienst einen Strich durch die Rechnung.

Gebucht hatte er eine Einzelschlafkoje, aber als der 36-Jährige am Bahnsteig ankam, erfuhr er gemeinsam mit anderen Passagieren, dass kein Nachtwaggon mitgeführt wird und sie stattdessen in einem uralten Liegewaggon untergebracht werden. Vom Schaffner wurde auf dem Ticket vermerkt, dass man sich selbst um eine Entschädigung kümmern müsse.

Raffael Biro wollte entspannt mit dem Nightjet reisen - dieser Plan ging nicht auf. (Bild: Krone KREATIV,zvg Privat)
Raffael Biro wollte entspannt mit dem Nightjet reisen - dieser Plan ging nicht auf.
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Ich musste mir mit einer fremden Person ein Abteil teilen, konnte die Toilette nicht benutzen und musste frieren. Ich bin wirklich sauer. Ich muss ausgeschlafen sein, aber dies ist kein Reisekomfort.

Raffael Biro (36), Krankenpfleger im Außendienst, über die Fahrt

Auch noch Toiletten defekt
„Ich musste mir sogar mit einer fremden Person ein Abteil teilen“, erzählt der Reisende. Zusätzlich drückte seine Blase, weil die Toiletten defekt waren. Zu allem Übel ist auch noch die Heizung im ganzen Waggon ausgefallen, und zum Frühstück wurden noch nicht einmal Warmgetränke angeboten.

„Ich bin wirklich sauer. Ich muss ausgeschlafen sein, aber dies ist kein Reisekomfort!“, klagt Biro. Nächstes Mal wird er wieder aufs Auto umsteigen.

ÖBB versprechen Entschädigung
Von den ÖBB heißt es dazu: „Wir bedauern die Unannehmlichkeiten. Leider kam es an diesem Tag zu einem Wagenausfall wegen eines technischen Problems. Als Ersatz haben wir einen Liegewagen angeboten. Selbstverständlich steht unserem Kunden eine Entschädigung zu.“

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