Zwei junge Männer beschuldigten einen Volksvertreter, dass er sie vergewaltigt bzw. sexuell missbraucht haben soll. Doch das Blatt wendete sich und sie landeten selbst auf der Anklagebank. Einer der beiden wurde am Mittwoch freigesprochen.
Starr verharrte einer der beiden Angeklagten in weggedrehter Position. Er konnte weder seinen früheren engen Vertrauten noch dessen Anwalt anblicken. Tief lassen die Schilderungen der Beteiligten und Zeugen in ihr Privatleben blicken. Und in ihr Sexleben. Ungewohnt, zumal es sich teils um politisch tätige Personen handelt. Im Mittelpunkt ein Wiener Kommunalpolitiker (ÖVP).
Vorfälle sollen sich 2017 zugetragen haben
Ein junger Parteikollege und ein weiterer Mann beschuldigten den Volksvertreter, dass er sie vergewaltigt bzw. sexuell belästigt habe. 2021 sagten sie unabhängig voneinander bei der Polizei aus. Die besagten Vorfälle sollen sich jeweils im Jahr 2017 zugetragen haben. Doch das Blatt wendete sich.
Ich stelle hiermit nicht fest, dass es diese sexuelle Belästigung gegeben hat. Ich kann es aber aufgrund der vorliegenden Beweise nicht ausschließen.
Herr Rat in seiner Urteilsbegründung.
Ermittlungen gegen den Mandatar eingestellt
Die Ermittlungen gegen den Politiker wurden eingestellt, indes Anklage gegen das Duo wegen „falscher Beweisaussage“ und „Verleumdung“ erhoben. Vor Gericht blieben die Männer bei ihrer Version. Es stand Aussage gegen Aussage. In seiner Zeugeneinvernahme gab der Mandatar unter Wahrheitspflicht an, dass er mit beiden jungen Männern nur einvernehmlich Sex gehabt habe. Schließlich sprach der Richter den Erstangeklagten im Zweifel frei, nicht rechtskräftig: „Ich stelle hiermit nicht fest, dass es diese sexuelle Belästigung gegeben hat. Ich kann es aber aufgrund der vorliegenden Beweise nicht ausschließen“, so Herr Rat.
Psychiatrisches Gutachten wird beauftragt
Der Prozess gegen den Zweitangeklagten, der dem Politiker eine Vergewaltigung nach Verabreichung von K.-o.-Tropfen vorwirft, wurde vertagt. Ein Sachverständiger wird mit der psychiatrischen Begutachtung beauftragt.
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