Ein 19-jähriger Oberländer soll im Rahmen einer Lehrlingsfahrt einer gleichaltrigen Arbeitskollegin an die Wäsche gegangen sein. Er selbst will sich an nichts mehr erinnern.
„Also, wie war das jetzt genau mit der Strandparty in Lignano?“, will Richter Dietmar Nußbaumer vom jungen Angeklagten wissen. „Na ja, da waren 200 bis 300 Leute am Strand. Weil ich meine Geldtasche nicht dabei hatte und mir daher nichts kaufen konnte, habe ich aus den Flaschen fremder Leute ein paar Schlucke getrunken“, so der Beschuldigte. Das sei aber so wenig gewesen, dass er auf gar keinen Fall davon betrunken hätte werden können. Trotzdem könne er sich nur noch daran erinnern, kurz darauf die Party verlassen und mit seinem Kumpel die Promenade entlang gelaufen zu sein. Ab da habe er einen Filmriss, der einen Zeitraum von rund zwölf Stunden umfasse. Weshalb er sich auch zum Vorwurf der versuchten Vergewaltigung einer gleichaltrigen Arbeitskollegin für nicht schuldig erklärt.
Weil ich meine Geldtasche nicht dabei hatte und mir daher nichts kaufen konnte, habe ich aus den Flaschen fremder Leute ein paar Schlucke getrunken.
Der Angeklagte vor Gericht
Umso klarer die Erinnerung an das böse Erwachen am nächsten Tag, denn nebst zahlreicher Mückenstiche habe er ein blaues Auge gehabt, zudem sei sein großer Zeh mit einem Verband eingewickelt gewesen. Daher lautet seine Conclusio: „Ich glaube, dass da in einem der Getränke K.o.-Tropfen drinnen waren“, gibt der 19-Jährige zu Protokoll. „War das zu erwarten?“, fragt der Herr Rat skeptisch. “Nein“, kommt prompt die Antwort.
Nachdem der Richter den Burschen unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit den Aussagen des Opfers konfrontierte, muss nun ein Gerichtsgutachter klären, ob und wie stark der Angeklagte damals unter dem Einfluss von K.o.-Tropfen gestanden hat. Einziges Beweismittel sind Videoaufnahmen von besagtem Abend. Der Prozess wurde vertagt.
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