Jahrelang saß der Mann bereits in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dort versuchte er jetzt einem anderen mit einem Buttermesser die Augen auszustechen. Der Betroffene leidet an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung.
Eine schwere Vergewaltigung war der Grund, warum der 40-Jährige bereits seit 2006 in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher untergebracht ist. Damals war der Betroffene jedoch zurechnungsfähig. Ob das auch heute der Fall ist, gilt es im Landesgericht Wien zu klären.
20 Stiche mit einem Buttermesser
Völlig aus dem Nichts attackierte der Serbe einen Mitinsassen in der Justizanstalt Favoriten - mit einem Buttermesser. Ganze 20-mal stach er auf das Gesicht und den Hinterkopf des Opfers ein. Mit den Worten: „Wenn ich dich nicht umbringen kann, dann mach ich dich blind!“
Wenn ich dich nicht umbringen kann, dann mach ich dich blind!
Betroffener im Wiener Landesgericht zu seinem Mitgefangenen
Gefährlich und nicht zurechnungsfähig
Für den 40-Jährigen ein Racheakt für den Mord an seiner Familie - den sein Opfer begangen hätte. Ein Hirngespinst mit Ursprung in seiner kombinierten Persönlichkeitsstörung. Die ihn laut Gutachter gefährlich macht. Und unzurechnungsfähig. Deswegen verfügt das Schöffengericht die erneute Einweisung.
Für den 40-Jährigen ändere sich im Wesentlichen nichts, es handle sich um eine rein rechtliche Beurteilung. Er wird von der Justizwache zurück in den Maßnahmenvollzug der Justizanstalt Göllersdorf gebracht.
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