Vorarlbergs Städte setzen zu Silvester in Sachen Feuerwerke teils auf strikte Verbote, teils aber auch auf die Vernunft der Bevölkerung. Das explosive Spektakel scheint immer mehr aus der Mode zu kommen.
Ein Silvesterfeuerwerk mag nett anzusehen sein, der Preis für das Spektakel ist allerdings geradezu absurd hoch. Die Feinstaubbelastung schadet der Gesundheit, die Feuerwerksrückstände verschmutzen die Umwelt, der Lärm traumatisiert Haus- wie Wildtiere gleichermaßen. In einer Zeit, in welcher in Europa ein Krieg tobt, zeugt es zudem von überschaubarer Sensibilität, wenn man Sprengkörper krachen lässt.
Verbote in Bregenz, Bludenz und Feldkirch
Immerhin ist seit einigen Jahren ein Sinneswandel zu beobachten. Öffentliche Feuerwerke gibt es so gut wie keine mehr, zudem fahren immer mehr Kommunen eine restriktive Verbotspolitik. Das gilt insbesondere für die Vorarlberger Städte, in welchen aufgrund der dichten Verbauung Feuerwerke auch ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko darstellen. In Bregenz, Bludenz und Feldkirch sind größere Silvester-Feuerwerke ganz grundsätzlich untersagt, lediglich pyrotechnische Gegenstände der „Kategorie F1“ - darunter fallen etwa Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller oder Wunderkerzen - dürfen verwendet werden. Wer sich nicht daran hält und Raketen hochgehen bzw. Schweizerkracher, Böller und dergleichen explodieren lässt, kann nach dem Pyrotechnik-Gesetz angezeigt werden - im schlimmsten Fall drohen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 3600 Euro!
„Laissez-faire“-Politik im Bezirk Dornbirn
Kein generelles Feuerwerksverbot gibt es indes im Bezirk Dornbirn. In Dornbirn, Hohenems und Lustenau sind in der Silvesternacht zwischen 23 und 1 Uhr Kleinfeuerwerke ausnahmsweise gestattet. Allerdings nicht überall: Auf keinen Fall erlaubt sind Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Tierheimen und Tiergärten sowie Nähe von leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gegenständen, Anlagen und Orten. Zudem gibt es in den einzelnen Gemeinden noch weitere „Sperrzonen“ - etwa in öffentlichen Parks, auf Rad- und Spazierwegen oder im Umfeld sensibler Biotope.
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