Ein 34-jähriger Somalier musste sich am Innsbrucker Landesgericht nach der Vergewaltigung einer jungen Frau verantworten. Der Schöffensenat entschied sich für ein Urteil nahe der Höchststrafe - nicht rechtskräftig.
Das Ende einer lauen Sommernacht fand nun im Gerichtssaal statt: Der somalische Staatsbürger soll die alkoholisierte junge Frau in der Nacht vom 30. auf 31. Juli 2022 in einem Innsbrucker Bogenlokal angesprochen, sie in eine nahe gelegene Passage gelockt und dort gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr mit ihr gehabt haben. „Sie wollte es unbedingt“, sagte er zu Beginn des Prozesses. Später schwächte er diese Aussage ab: „Sie wollte es zwar anfangs, hat dann aber später während des Verkehrs geschrien.“
Sie wollte es unbedingt.
Der Angeklagte zu Beginn des Prozesses
Gemeinsam Kokain? Dafür gab es keinen Nachweis
Mit der jungen Frau und deren Freundinnen wollte der Somalier zudem zuvor gemeinsam Kokain konsumiert haben. „Im Blut der Frau konnte das aber nicht nachgewiesen werden“, betonte Richter Norbert Hofer. Damit widerlegte er die diesbezügliche Behauptung des Angeklagten. Auch dessen Versionen des zum Teil einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs widersprach Hofer vehement: „Die junge Frau wollte den Geschlechtsverkehr nie und in keiner Weise.“
Der Frau, deren Video-Einvernahme unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, attestierte er hingegen höchste Glaubwürdigkeit. Dem schloss sich auch der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer an: „Es steht außer Zweifel, dass sie vergewaltigt wurde.“ Wer nach Hilfe schreie, habe definitiv keinen einvernehmlichen Sex, betonte er.
Es steht außer Zweifel, dass sie vergewaltigt wurde.
Der Staatswanwalt
Freundinnen bestätigten Vorfall
Diese Hilferufe bestätigten auch zwei Freundinnen, mit denen sie zuvor gefeiert hatte. „Wir haben sie nach einiger Zeit gesucht und dann draußen vor dem Lokal bereits die Schreie gehört“, schilderten sie die Situation unisono. Als ihre Freundin schließlich mit geöffneter Hose und Bluse vor ihnen stand, wussten beide, „was passiert war“. Das Urteil fiel mit neun Jahren nur knapp unter dem Strafrahmen von zehn Jahren aus - noch nicht rechtskräftig.
Markus Stegmayr, Kronen Zeitung
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