Es ist ein schrecklicher Schicksalsschlag, der jedes Jahr in Klagenfurt bis zu zehnmal passiert: eine Totgeburt. Und dann müssen die Trauerenden auch noch eine Totenbeschaugebühr bezahlen.
Gesetzlich spricht man von einer Totgeburt, wenn ein Kind mindestens 500 Gramm wiegt und keine Lebenszeichen aufweist. Dieses Gewicht ist auch die Schwelle laut Bestattungsgesetz, ab der eine Totenbeschau erforderlich ist. So kommt zu dem unvorstellbaren Leid der Eltern auch noch bürokratischer Aufwand und eine Gebühr hinzu.
„Um hier den Eltern zumindest aus behördlicher Sicht eine Entlastung zu bieten, sowie als Zeichen der Verbundenheit und des Mitgefühls habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Stadt Klagenfurt künftig die Totenbeschaugebühr in der Höhe von 180 Euro übernimmt“, erklärt Stadträtin Sandra Wassermann. Der Antrag wurde am Dienstag im Klagenfurter Stadtsenat einstimmig beschlossen.
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