Der deutsche Starkoch Alfons Schuhbeck geht nach seiner Verurteilung zu drei Jahren und zwei Monaten Haft wegen Steuerhinterziehung in Berufung. „Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können“, ließen seine Anwälte mitteilen. Vor diesem Hintergrund habe der 73-Jährige seine Anwälte gebeten, am Donnerstag - dem letzten Tag der Frist - Revision gegen das Landgerichtsurteil einzulegen.
Ein Sprecher des Landgerichts München I bestätigte, dass „ein Fax mit einer Revisionseinlegung eingegangen“ sei. „Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen“, sagte Schuhbeck laut Mitteilung. „Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen.“
Keine Bewährung möglich
Das Landgericht München I hatte am Donnerstag vergangener Woche eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung gegen Schuhbeck verhängt. Bei einer solchen Höhe ist keine Bewährung mehr möglich.
Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben einer Sprecherin keine Revision gegen das Urteil einlegen.








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