Steuerhinterziehung

Schuhbeck: Mehr als drei Jahre Haft für Starkoch

Adabei
27.10.2022 15:08

Der aus vielen Fernsehsendungen bekannte Koch Alfons Schuhbeck muss wegen Steuerhinterziehung für drei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Landgericht München I sah es am Mittwoch als erwiesen an, dass Schuhbeck Steuern in Millionenhöhe hinterzogen hat. Sein wegen Beihilfe angeklagter Mitarbeiter bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

„Ich weiß, dass dies, was ich getan habe, falsch war. Ich kann nur die Verantwortung übernehmen. Ich bitte, dies zu berücksichtigen“, sagte Schuhbeck noch vor dem Urteil am Donnerstagnachmittag vor dem Landesgericht in München I. Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen.

Schuhbecks Anwälte plädierten auf Bewährungsstrafe
Nach Ansicht seiner Verteidiger sollte Schuhbeck wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nicht ins Gefängnis. Die Anwälte des 73-Jährigen plädierten auf eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte begründeten ihre Forderung unter anderem mit dem Geständnis, das ihr Mandant abgelegt hatte, aber auch mit dessen Lebensleistung.

Schuhbeck sei ein begnadeter Koch und unvergleichlich im Umgang mit Gewürzen, sagte einer seiner Anwälte. Er habe immer nur Geschäfte, Restaurants und Gewürzläden eröffnet und darüber die kaufmännische Seite vergessen. „Daran ist er letzten Endes gescheitert“, erklärte der Verteidiger.

Staatsanwaltschaft forderte 4 Jahre und 2 Monate Haft
Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für Schuhbeck eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten gefordert. Er habe unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust, so die Staatsanwältin. Insgesamt gehe es um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck im „Orlando“ und den „Südtiroler Stuben“ hinterzogen habe.

Der Gastronom hatte die Vorwürfe nach und nach weitgehend eingeräumt, aber angegeben, er könne sich an konkrete Vorgänge und Summen nicht erinnern. Er bat das Gericht, ihm zu glauben, „dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den ‘Südtiroler Stuben‘ nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird“. Die Behörden gehen von über 1000 verschwundenen Rechnungsnummern. Allerdings hatte Schuhbeck auch von technischen Schwierigkeiten beim Erfassen der Rechnungen berichtet.

Er hatte das Gericht „eindringlich“ gebeten, „die Höhe der stornierten Rechnungen noch einmal kritisch zu überprüfen“, aber zeitgleich eingeräumt: „Leider ist es mir nicht mehr möglich, hierfür weitere Unterlagen vorzulegen.“

TV-Sender distanzierten sich von Schuhbeck
Unabhängig von dem Urteil hat der Prozess bereits berufliche Konsequenzen für den TV-Koch gehabt, der schon im vergangenen Jahr Insolvenz für seine Betriebe angemeldet hatte: Der Bayerische Rundfunk (BR) hat Schuhbecks Kochsendungen wegen des Verhandlungsverlaufs vorerst aus dem TV-Programm genommen, wie der Sender einen Tag nach Schuhbecks Geständnis mitgeteilt hatte. Aktuell seien zudem keine weiteren Produktionen geplant.

Vom ZDF hieß es zur Kochsendung „Küchenschlacht“, in der Star-Köche abwechselnd zu sehen sind: „Das ZDF hat für die Aufzeichnungen der neuen ,Küchenschlacht‘-Ausgaben bereits berücksichtigt, dass Alfons Schuhbeck während seines Prozesses und bis zur Urteilsverkündung nicht in der Sendung zum Einsatz kommt.“

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(Bild: kmm)



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