Mit mehreren Airlines

EuGH: Entschädigung auch bei verspätetem Flug

Reisezeit Newsletter
20.10.2022 12:53

Gute Nachrichten für Fluggäste nach einem turbulenten Reisesommer: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt abermals ihre Rechte bei großer Verspätung des Fliegers. Sie können auch dann Entschädigung fordern, wenn eine Reise aus mehreren Flügen besteht und diese von unterschiedlichen Airlines durchgeführt wurde. Voraussetzung für einen solchen Anspruch ist allerdings, dass die Flüge Gegenstand einer einzigen Buchung waren. Dazu müsse ein Reisebüro die Flüge kombinieren, einen Gesamtpreis in Rechnung stellen und einen einheitlichen Flugschein ausgeben, so der EuGH.

In diesem Sommer hatten Personalengpässe an Flughäfen und bei Airlines für Verspätungen und Flugausfälle gesorgt. Die Zahl der Beschwerden von Fluggästen bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) stieg deutlich.

Das höchste europäische Gericht urteilte nun: Auch wenn die Airlines rechtlich nichts miteinander zu tun haben, handelt es sich um „direkte Anschlussflüge“ im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung, sodass eine Entschädigung gefordert werden kann. Andernfalls würde das hohe Schutzniveau für Fluggäste nicht genügend gewürdigt, argumentierten die Richter.

Hintergrund ist die Klage eines Fluggasts, der mit drei einzelnen Flügen von Stuttgart nach Kansas City reisen wollte. Bei dem ersten Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich ging alles glatt, ebenso beim zweiten Flug mit American Airlines nach Philadelphia. Der Flug von Philadelphia nach Kansas City, ebenfalls mit American Airlines, landete allerdings mit vier Stunden Verspätung. Das Reisebüro hatte für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket ausgegeben. Nun muss der deutsche Bundesgerichtshof über den konkreten Fall unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung entscheiden.

Es ist nicht das erste Urteil des EuGH zugunsten von Fluggästen. Im April entschied das Gericht, dass Reisenden auch dann eine Entschädigung zusteht, wenn sie mit Verspätung an einem Flughafen außerhalb der EU landen und der Flug von einer Drittstaats-Airline durchgeführt wurde.

Der Ärger vieler Urlauber war zuletzt groß
Nach gestrichenen und verspäteten Flügen in diesem Sommer stieg die Zahl der Anträge bei der Schlichtungsstelle (SÖP). Nach ihren Daten gingen im September 3.808 Schlichtungsanträge für den Bereich Flug ein. Das waren 224 Prozent mehr als im Vorjahresmonat, der noch von der Pandemie geprägt war. Gegenüber dem Vorkrisen-September 2019 wurde ein Anstieg um 13 Prozent verzeichnet.

„Die Fälle aus dem Sommer erreichen uns jetzt“
Bereits im August waren bei der Schlichtungsstelle 2593 Anträge von Flug-Passagieren eingegangen, was 215 Prozent mehr als im Vorjahresmonat waren. Bei Ärger müssen sich Reisende mit ihrem Anliegen immer erst an das jeweilige Unternehmen wenden, bevor ein Schlichtungsantrag möglich ist. „Die Fälle aus dem Sommer erreichen uns jetzt“, berichtete SÖP-Geschäftsführerin Sabine Cofalla. Nach ihrer Einschätzung könnte die Zahl der Schlichtungsanträge im Oktober weiter hoch sein und etwa auf dem Niveau des Septembers liegen.

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