Arbeitskräftemangel

Regierung zieht Pflegestipendium vor

Politik
05.10.2022 13:26

Als Reaktion auf den akuten Personalmangel im Pflegebereich zieht die Bundesregierung die eigentlich für September 2023 vorgesehene Einführung des Pflegestipendiums vor. Bereits ab 1. Jänner werden Personen, die an AMS-Ausbildungen für Pflegeberufe teilnehmen, mindestens 1400 Euro monatlich zur Deckung ihrer Lebenshaltungskosten erhalten.

Ziel dahinter sei es, den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und mehr Menschen in Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen sowie Ausbildungen für Sozialbetreuungsberufe und den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege zu bringen, wie Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) und Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwoch vor dem Ministerrat erklärten.

600 Euro Ausbildungsbetrag im Monat
Berechtigt sind Menschen ab 20 Jahren, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder deren Schul- oder Studienabbruch oder AHS-Matura mindestens zwei Jahre zurückliegt. Sowohl Arbeitssuchende als auch Karenzierte sind anspruchsberechtigt. Die Genehmigung erfolgt durch das AMS vor Beginn der Ausbildung, wobei auch Personen mit abgeschlossener Erstausbildung gefördert werden können. Auch Menschen, die sich seit 1. September 2022 in Pflegeausbildungen befinden, können ab 1. Jänner 2023 mittels Antrag beim AMS in den Genuss des Stipendiums kommen. Auszubildende, die diese Ansprüche nicht erfüllen, erhalten einen monatlichen Ausbildungsbetrag in Höhe von 600 Euro.

Für das Pflegestipendium und die Aufstockung der Mittel für Höherqualifizierung werden jährlich über 30 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen. Dadurch sollen 1000 zusätzliche Ausbildungsplätze pro Jahr geschaffen werden. Ein größerer Fokus soll auch auf die Qualifizierungsförderung gelegt werden.

Rauch: „Treten dem akuten Mangel entgegen“
Ausgeweitet wird auch der Ausbildungszuschuss: Rückwirkend ab September erhalten 5500 Schülerinnen und Schüler in Sozialbetreuungsberufen für ihre gesamte Ausbildungszeit 600 Euro im Monat. Die Regelung gilt für Gesundheits- und Krankenpflegeschulen sowie Fachhochschulen. Bisher wurden Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen nur für die Dauer eines Ausbildungsjahres gefördert. „Davon profitieren nun auch alle Erstauszubildenden in den Sozialbetreuungsberufen für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Mit diesen Maßnahmen treten wir dem akuten Mangel an Pflegekräften entgegen“, so Rauch.

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