Nach 4 Monaten geklärt

Zwei Schwerverletzte bei Kampf von Jugendbanden

Oberösterreich
30.08.2022 19:00
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Nach vier Monaten konnte die Polizei die Schlägereien zwischen zwei rivalisierenden Jugendbanden am Bahnhof in Attnang klären. Ein Syrer (18) und ein Bosnier (21) waren schwer verletzt.

Nachdem am 23. Mai 2022 abends ein 18-jähriger syrischer Asylwerber aus dem Bezirk Vöcklabruck am Bahnhof in Attnang von mehreren Jugendlichen zusammengeschlagen und schwer verletzt wurde, konnten Kriminalisten des Bezirkskommandos Vöcklabruck in Zusammenarbeit mit den zuständigen Sachbearbeitern der Polizeiinspektion Attnang und Vöcklabruck nach langwierigen und umfangreichen Ermittlungen den Sachverhalt klären bzw. die Täter ausforschen. Dabei konnte ermittelt werden, dass kurze Zeit vor der Straftat neben der Trafik bereits eine erste Schlägerei am Bahnhof stattfand. Dabei kam es zu einer Schlägerei bzw. Raufhandel zwischen zwei rivalisierenden Jugendgruppen. Dabei wurde ein 21-jähriger Bosnier von zwei jugendlichen syrischen Staatsangehörigen ebenfalls schwer verletzt.

Aus Rache schepperte es rasch erneut
Aus Rache über diesen Vorfall kam es kurze Zeit später zu der bereits bekannten oa. schweren Körperverletzung im Wartehaus. Dabei wurde der 18-jährige Syrer, von vier Jugendlichen zusammengeschlagen und schwer verletzt. Bei den vier Beschuldigten handelt es sich um amtsbekannte Schläger. Die Erhebungen wurden extrem erschwert, da alle beteiligten Personen bei den Einvernahmen mehrmals gelogen haben.

Besonders dreist:
Einer der Täter erfand als Alibi bzw. als Beweis nicht an der Schlägerei beteiligt gewesen zu sein, einen Raub auf seine Person in Vöcklabruck, bei der er angeblich, ebenfalls schwer verletzt worden ist. Durch die aufwendigen und umfangreichen Erhebungen der Beamten konnte ihm diese Vortäuschung jedoch nachgewiesen werden und er gab letztendlich zu, alles erfunden zu haben.

Sieben Anzeigen
Insgesamt sieben Jugendliche werden wegen den oa. Delikten beim zuständigen Gericht angezeigt. Einige Jugendliche werden auch wegen nachweislicher Falschaussage der Staatsanwaltschaft angezeigt.

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