Nach einer durchzechten Nacht wollte eine völlig Betrunkene zum Friseur. Das Gericht verurteilte die geständige Frau - nicht rechtskräftig - zu einer Kombinationsstrafe. Das bedeutet, dass sie die Geldstrafe bezahlen muss, die Haftstrafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mit mehr als zwei Promille (Rest-!)Alkohol im Blut übersah eine Südburgenländerin an einer Kreuzung den Querverkehr - es kam zum Crash. Während die Schnapsdrossel mit verhältnismäßig leichten Verletzungen davonkam, wurde ihre Unfallgegnerin schwer verletzt, erlitt unter anderem einen Bruch des Brustbeins! Dass es überhaupt zu dem Unfall, für den sich die 59-Jährige jetzt vor Gericht in Eisenstadt verantworten musste, kam, ist eine haarsträubende Geschichte - im wahrsten Sinne des Wortes.
Wegen Friseurtermin betrunken gefahren
„Ich bekenne mich schuldig. Es tut mir furchtbar leid“, erklärte die Beschuldigte zum Prozessauftakt: „Wir haben gefeiert, ich habe viel getrunken und bin erst gegen halb drei ins Bett.“ Zwei Stunden später sei sie wieder aufgestanden und nahm ein „Reparaturseidl“ zu sich. Gleich in der Früh habe sich die Frau dann auf den Weg zum Friseur gemacht, um ihre grauen Haare färben zu lassen. Auf dem Weg dorthin krachte es. Das Urteil - 3600 Euro Geldstrafe und vier Monate bedingt - nahm die Angeklagte an. Außerdem muss die Frau ihrem Opfer 300 Euro Schmerzensgeld bezahlen.
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