Nach Schuldspruch

Zadic kann Chefankläger Fuchs nicht absetzen

Politik
12.08.2022 06:01

Weil er das Amtsgeheimnis verletzt und vor dem Ibiza-U-Ausschuss eine Falschaussage getätigt haben soll, wurde Oberstaatsanwalt Johann Fuchs in Innsbruck zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt. Solange aber der Schuldspruch nicht rechtskräftig ist, bleibt Fuchs Oberstaatsanwalt.

Es wurde ein neues Kapitel in der Justiz aufgeschlagen, als vor zwei Tagen der Chefankläger der Justiz wegen Falschaussage und Amtsgeheimnisverrat einen Schuldspruch bekam. 72.000 Euro muss Johann Fuchs Strafe zahlen.

Zadic kann vorerst nur Gespräche führen
Trotzdem wird es vorerst keine Konsequenzen geben, weil Justizministerin Alma Zadic (Grüne) ihn nicht abberufen kann. Die Optik, dass Fuchs als leitender Oberstaatsanwalt weitermachen kann, ist allerdings suboptimal. „Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, ist das Disziplinarverfahren unterbrochen“, erklärt Anwalt Oliver Scherbaum. Bis dahin könnten mehrere Monate vergehen. Nur mit Gesprächen im Hintergrund kann Zadic versuchen, Fuchs eine Versetzung anzubieten, um Schaden von der Justiz abzuwenden.

Für Fuchs steht viel auf dem Spiel. Aus fünf Richtern besteht die Disziplinarbehörde am Obersten Gerichtshof. „Diese haben die Möglichkeit, einen Verweis, eine Geldbuße, eine Versetzung oder im schlimmsten Fall eine Dienstentlassung auszusprechen“, so Scherbaum. Bei einer Entlassung würde Fuchs auch die Pensionsansprüche verlieren.

Allerdings sorgt das Urteil in Anwaltskreisen für viel Diskussionsstoff - wurde doch Ex-Sektionschef Christian Pilnacek in der fast identen Causa rechtskräftig freigesprochen.

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