12.04.2022 19:04 |

Per Gerichtsentscheid

Oberstaatsanwalt Fuchs: Suspendierung aufgehoben

Der wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und Falschaussage vor dem „Ibiza“-Untersuchungsausschuss angeklagte Leiter der Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, Johann Fuchs, kann seinen Job weiter ausüben. Der Oberste Gerichtshof hob seine Suspendierung auf. Die Suspendierung sei „aus dienstlichen Gründen nicht erforderlich“, urteilte das Gericht.

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Das Justizministerium hatte die Suspendierung mit der „Schwere der zur Last gelegten Pflichtverletzung im dienstlichen Interesse bzw. zur Wahrung des Standesansehens“ begründet. Die Suspendierung wurde unmittelbar aufgehoben, Fuchs könne mit sofortiger Wirkung wieder den Dienst antreten, berichtete der „Kurier“.

Verhängnisvolles Vertrauensverhältnis mit Pilnacek
Fuchs wird im Strafantrag vorgeworfen, dem mittlerweile ebenfalls suspendierten Sektionschef im Justizministerium, Christian Pilnacek, im Dezember 2020 verraten zu haben, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eine Anzeige gegen eine „Presse“-Redakteurin vorbereite. Mehrere WKStA-Vertreter hatten sich von einem Artikel der Journalistin angegriffen gefühlt - deren tatsächlich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebrachte Anzeige wurde allerdings mangels begründetem Anfangsverdacht zurückgelegt.

Keine Erinnerung im Ibiza-U-Ausschuss
Die Fuchs unterstellte Falschaussage ist Folge von dessen Auftritt im Ibiza-U-Ausschuss, wo er am 10. März 2021 gefragt wurde, ob er Aktenteile weitergegeben habe. Darauf erwiderte Fuchs unter Wahrheitspflicht sinngemäß, er könne sich daran nicht erinnern und dies daher weder bestätigen noch ausschließen.

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