
Angela W. (66) aus Lambach in Oberösterreich leidet seit Jahren an einer extrem schmerzhaften Neurodermitis. Für eine Reha muss sie knapp über 190 Euro Selbstbehalt bezahlen - für sie viel Geld.
Wegen der Krankheit musste W. ihren Sekretärinnen-Beruf, der ihr viel Freude bereitet hatte, frühzeitig an den Nagel hängen. „Die Krankheitsschübe wurden so heftig, dass mir im Büro das Blut von den Händen getropft ist - ich konnte nicht mehr schreiben“, erzählt sie. Gezwungenermaßen musste sie um eine Berufsunfähigkeitspension ansuchen. Sie konnte dadurch auch die erforderlichen Berufsjahre nicht sammeln – ein Umstand, der sich negativ auf ihr Pensionseinkommen auswirkte. „Ich bekomme nur 923,02 Euro brutto – das sind 875 Euro netto“, bestätigt W.
Als Folge des Cortisons und vieler Tabletten leidet sie nun auch an überhöhten Zuckerwerten. Seitens der Pensionsversicherungsanstalt bekam sie eine 22-tägige Reha ab dem 10. August in Hallein bewilligt. Ihre Freude trübt aber, dass sie laut Bewilligungsschreiben dafür 190,89 Euro Selbstbehalt bezahlen muss.
„Das wissen sicher viele nicht“
„Damit habe ich nicht gerechnet, weil im Internet angeführt wird, dass ein solcher erst ab einer Bruttopension von 1030,49 anfällt“, sagt W. Auf Nachfragen bei Pensionsversicherungskassa und AK erfuhr sie, dass auch die Pension ihres Ehemannes mit einberechnet werde. „Das wissen sicher viele nicht. Ich finde das ungerecht - denn 190 Euro bedeuten für mich viel Geld.“















Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).