Jeder Vermieter muss sauberes Trinkwasser bereitstellen: Eine Legionellen-Vorsorge darf dem Mieter allerdings nicht verrechnet werden. Die AK Kärnten zog daher vor Gericht!
Legionellen sind Bakterien, die über das Trinkwasser zu gesundheitlichen Problemen führen können. In einem Wohnhaus mit mehreren Parteien muss der Vermieter dafür sorgen, dass das Wasser frei von diesen Erregern ist. Die Kosten für diese Vorsorge, darf aber nicht an die Mieter abgegeben werden - wie es einem Kärntner passiert ist.
„Ihm sind bei der Betriebskostenabrechnung Unregelmäßigkeiten aufgefallen und er hat sich deshalb an die Arbeiterkammer gewandt. Der Fall ist derzeit in dritter Instanz bei Gericht anhängig“, schildert AK-Mietrechtsexperte Michael Tschamer: „Die ersten beiden Verfahren sind aber bereits zugunsten des Vermieters ausgegangen.“
Im Großteil der Fälle konnten Unregelmäßigkeiten bei den Betriebskosten aber schnell und unbürokratisch gelöst werden. Die AK und das Land Kärnten bieten noch bis Ende Juli kostenlose Checks der Betriebskosten an.
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