Was tun, um im Stadtverkehr mit seinem Auto schneller voranzukommen? Ein Salzburger Anwalt hatte da eine höchst eigenwillige Idee. Der Jurist montierte ein gelbes Taxischild auf dem Dach seines Mercedes - und fuhr mit seinem Pkw dem Stau regelmäßig auf der Busspur auf und davon.
Knapp ein Jahr lang war der vermeintliche Taxifahrer auf Salzburgs Straßen unterwegs. Eine Konzession hatte der Jurist nicht. Die Rechtsanwaltskammer verhängte gegen den Mann eine Geldbuße in Höhe von 500 Euro. Der Anwalt sah das nicht ein, legte Beschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Dieser schmetterte das Anliegen des Mannes nun ab.
Der OGH sieht eine „Beeinträchtigung der Ehre und des Ansehens des Standes“. Anders ausgedrückt: Ein Anwalt darf sich keinesfalls so benehmen. Die Strafe ist laut OGH verhältnismäßig. Was dem Gericht besonders missfiel: Trotz Protesten von Taxi-Vereinigung und Polizei fuhr der Jurist immer wieder mit seinem „Taxi“ herum. Der OGH spricht von einer „beharrlichen Weigerung.“
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