Rechtlich geregelt

Jetzt muss Todeslenker wieder in die Fahrschule

Oberösterreich
17.05.2022 19:00

Viele „Krone“-Leser fordern einen lebenslangen Führerscheinentzug für jenen Rohrbacher, der nach irrwitzigen Überholmanövern einen tödlichen Unfall ausgelöst und eine 28-Jährige in Oberösterreich in den Tod gerissen hatte. Doch ist das rechtlich überhaupt möglich? Die „Krone“ fragte nach und erfuhr, dass der 49-Jährige jetzt seinen Führerschein neu machen muss.

„Dem gehört der Führerschein fürs ganze Leben entzogen“ – derart kommentierten viele „Krone“-Leser die Geschichte rund um den Todeslenker von Kleinzell. Dem Rohrbacher (49) ist, wie berichtet, der Führerschein für 20 Monate entzogen worden, nachdem er zuerst bei irrwitzigen Überholmanövern auf der Rohrbacher Bundesstraße zwei Pkw gestreift und dann einen dritten „abgeschossen“ hatte – die Lenkerin (28) darin starb, weil ihr Auto gegen einen Bus geschleudert wurde.

Ist das überhaupt rechtlich möglich?
Doch ist lebenslanger Führerscheinentzug überhaupt rechtlich möglich? „Rechtlich sind bei verschiedenen Delikten unterschiedliche Mindestzeiten für den Führerscheinentzug vorgesehen“, erklärt der Linzer ÖAMTC-Jurist Lukas Thallinger. Das bedeutet: Ein lebenslanger Entzug wäre theoretisch möglich, würde aber vor Berufungsbehörden nicht halten. „Allerdings muss nach einem Entzug von mehr als 18 Monaten der Führerschein neu gemacht werden“, so Thallinger.

Ausstellung der Fahrerlaubnis kann verweigert werden
Und so muss der Rohrbacher, wenn die Beschwerde gegen den Bescheid erfolglos bleibt, wieder in die Fahrschule. Weiters werden von der Behörde wieder die Fahrtauglichkeit bzw. die Zuverlässigkeit geprüft. Und dann kann die Ausstellung der Fahrerlaubnis verweigert werden.

Der Rohrbacher hatte wegen Erkrankungen bisher nur befristete Fahrerlaubnisse, war am Schicksalstag am Weg zur Kontrolle nach Linz ins Spital.

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