Der Angeklagte war bis zur Kündigung im April 2009 Vertragsarzt der GKK gewesen. Von April bis Dezember 2008 soll er die falschen Abrechnungen an die Kasse übermittelt haben. Während seine Kollegen im Durchschnitt rund 56.000 Euro erhalten hätten, ist es bei ihm laut Staatsanwalt das Fünffache, nämlich 251.000 Euro, gewesen. Daraufhin stellte die GKK neue Berechnungen an, legte die Schadenssumme von 448.000 Euro fest und verlangte das Geld zurück.
"Arbeite eben sehr viel"
Den Berechnungen der GKK nach hätte der Arzt an einem einzigen Tag 61 Stunden arbeiten müssen, um auf die angegebenen Honorarsummen zu kommen. Der Angeklagte erklärte vor dem Schöffensenat - den Vorsitz hatte Richter Christian Liebhauser-Karl -, dass er eben sehr viel arbeite. "Im Laufe der Zeit hat sich nicht nur die Anzahl der Patienten vermehrt, auch die einzelnen Patientenkontakte sind mehr geworden", meinte der Neurologe.
Vergleich über 400.000 Euro
Als Zeugen waren unter anderem Mitarbeiter der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA) geladen, die jeweils aussagten, dass ihnen während der Vertragszeit mit dem Arzt ebenfalls Unregelmäßigkeiten aufgefallen seien, woraufhin die Verträge gekündigt worden seien. Die SVA verlangte eine pauschale Rückforderung von 50.000 Euro, die der Angeklagte auch bezahlte. Einem Vergleich über 400.000 Euro mit der GKK hat der Arzt bereits zugestimmt.
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