Nicht mehr Anklagen

Gesetz gegen „Hass im Netz“ zeigt wenig Wirkung

Web
19.04.2022 10:58

Wenig Wirkung hat im ersten Jahr das Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ gezeigt. Die Ausweitung von Tatbeständen brachte 2021 etwas mehr Anzeigen, aber nicht mehr Anklagen, geht aus der Beantwortung einer SPÖ-Anfrage durch Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hervor. Die Verurteilungsstatistik liegt noch nicht vor.

Beim neuen „Upskirting“-Tatbestand kam es bisher in 129 Fällen zu 22 Anklagen. Weniger als erwartet genützt wurde das neue Opferschutzangebot. Nur 65 Personen machten bisher von der Möglichkeit Gebrauch, mit einem formlosen Antrag Verfasser anonymer Internet-Postings ausforschen zu lassen. Die psychosoziale Prozessbegleitung nahmen lediglich 16 Personen in Anspruch. Die mehr als drei Millionen Euro, die dafür budgetiert wurden, waren bei weitem nicht nötig. Es fielen nur Kosten von rund 11.500 Euro an. Zadic kündigte deshalb eine umfassende Informationskampagne an, berichtete die „Wiener Zeitung“ am Dienstag.

Beim Cybermobbing blieb die Zahl der Anklagen trotz Reform - mit 56 - gleich wie im Jahr 2020. Mit der Anfang 2021 in Kraft getretenen Reform kann Cybermobbing schon beim ersten Posting - und nicht erst bei Wiederholung - geahndet werden. Und es setzt auch eine Strafe, wenn gegen eine Einzelperson gehetzt wird, weil sie einer bestimmten Religion oder Ethnie angehört oder eine Behinderung hat. Bisher gab es diesen Schutz nur für Personengruppen. Bei der Verhetzung war ein leichter Anstieg von 84 auf 92 zu verzeichnen.

Mehr Arbeit für Staatsanwaltschaften
Gestiegen ist aber der Arbeitsanfall für die Staatsanwaltschaften zu diesen Paragrafen. Sie waren mit insgesamt 1329 Fällen beschäftigt, vor der Reform waren es jährlich zwischen knapp 1000 und 1173.

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