Terrorismus, Menschenhandel, falsche Identitäten: Das neue EU-Grenzsystem hat bereits knapp 50.000 Personen an der Einreise gehindert, darunter auch Kriminelle, die als ernsthaftes Sicherheitsrisiko eingestuft wurden. Eine erste Bilanz.
Ein anderer Name, ein neuer Reisepass und schon war kaum noch nachvollziehbar, wer da tatsächlich in die EU einreist. Genau diese Lücke sollte das neue europäische Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System; abgekürzt EES) schließen. Mit Erfolg, wie eine erste Bilanz zeigt: Knapp 300 Tage nach dem schrittweisen Start wurden bereits nahezu 160 Millionen Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern registriert. 50.000 Personen davon wurden durch das neue Biometrie-System die Einreise verweigert. 1500 Personen stuften die Behörden als ernsthaftes Sicherheitsrisiko ein – etwa im Zusammenhang mit Terrorismus oder Menschenhandel.
„Die Einreise in die EU ist ein Privileg, das geschützt werden muss“, erklärt EU-Innenkommissar Magnus Brunner gegenüber der „Krone“. Nach mehrmaligem Verschieben ist das EES nun seit April 2026 an rund 1500 Grenzübergängen in 29 europäischen Ländern vollständig in Betrieb: „Es ist das modernste Grenzschutzsystem der Welt.“
Wie funktioniert das neue System?
Statt eines Stempels im Reisepass werden Ein- und Ausreisen von Nicht-EU-Bürgern nun digital erfasst. Bei der ersten Kontrolle speichern die Behörden auch Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild. Taucht jemand später unter einem anderen Namen oder mit einem neuen Pass auf, kann die Person trotzdem erkannt werden. Gleichzeitig prüft das System automatisch, ob ein Haftbefehl oder Einreiseverbot vorliegt und ob die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres überschritten wurde.
Trotz der zusätzlichen Kontrollen sollen lange Warteschlangen ausbleiben. Eine Registrierung dauert im Durchschnitt rund 70 Sekunden. Am Frankfurter Flughafen gelingt sie samt biometrischer Erfassung in einzelnen Fällen bereits in rund 30 Sekunden. Für EU-Bürger ändert sich durch das neue System nichts.
Wie gut das funktioniert, zeigen Fälle aus ganz Europa. In Rumänien wurde ein Moldauer trotz falscher Identität erkannt – gegen ihn lag ein Europäischer Haftbefehl aus Österreich vor. In Kroatien flogen zwei Reisende auf, die unter anderen Nachnamen registriert waren und ihre Aufenthaltsdauer überschritten hatten. Belgische Behörden verzeichneten binnen drei Monaten 108 Treffer; in 61 Prozent der Fälle waren dieselben biometrischen Daten mit unterschiedlichen Namen verknüpft.
Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Fall aus Rumänien. Dort kontrollierten Grenzbeamte einen Moldauer und bekamen Zweifel an seiner Identität. Der biometrische Abgleich ergab, dass der Mann unter den Daten einer anderen Person reiste.
Einschleich-Versuche sofort erkannt
In Polen scheiterte ein Moldauer, der trotz eines niederländischen Einreiseverbots unter falschem Namen in den Schengen-Raum gelangen wollte. In Deutschland wurde eine Person, die sich mit britischen Flüchtlingspapieren als Eritreer ausgab, als äthiopischer Staatsbürger identifiziert. Ein kosovarischer Staatsbürger wiederum war innerhalb von nur zwei Tagen mit unterschiedlichen Pässen und Staatsangehörigkeiten in Deutschland und Ungarn registriert worden. Die Einreise wurde verweigert und eine dreijährige Sperre verhängt.
Dass die Technik auch Opfern helfen kann, zeigte sich in Amsterdam. Eine Frau, die Opfer von Menschenhandel geworden war, meldete sich ohne Dokumente bei der Polizei. Mit herkömmlichen Methoden ließ sich ihre Identität nicht feststellen. Erst die biometrische Suche im EES brachte einen Treffer.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.