Die Regierung feiert ihren Klimadeal als großen Wurf. In der mächtigen ÖVP-Wirtschaft sieht man das freilich anders – und rüstet bereits zum Widerstand, wir berichteten. Aber was beinhaltet das neue Klimaschutzgesetz? Die „Krone“ kennt erste Details.
Der große Klimadeal sollte den Dauerstreit in der Dreierkoalition beenden – stattdessen löste er gleich den nächsten Aufstand in den eigenen Reihen aus. Die Wirtschaft läuft gegen die Klimapläne der Regierung Sturm.
Dabei wurde das Gesetz nach langem Ringen ohnehin deutlich entschärft. So müssen etwa die Sektoren Energie und Industrie nicht mit 2040, sondern erst mit 2050 klimaneutral sein, wie die EU vorgibt. Möglich, dass hier auch noch der Verkehr dazu kommt. Die EU verlangt bis 2040 eine Reduktion der Emissionen um 90 Prozent. Werden die europäischen Vorgaben verfehlt, drohen Österreich Strafzahlungen in Milliardenhöhe. Die Regierung steckt sich mit der Klimaneutralität bis 2040 zwar ein ehrgeizigeres Ziel – Sanktionen sind daran allerdings nicht geknüpft.
Es handelt sich vielmehr um ein sogenanntes Selbstbindungsgesetz: Verpflichtet wird damit in erster Linie die Regierung selbst. Sie muss Maßnahmen setzen, mit denen das Klimaziel erreichbar bleibt. Vorgesehen sind etwa verbindliche „jährliche Obergrenzen für Österreichs Gesamtemissionen“ – allerdings nur im Einklang mit den ohnehin geltenden EU-Vorgaben.
Notprogramm nach drei Monaten
Ein eigener Klimafahrplan soll künftig für jeden Sektor Reduktionspfade und Treibhausgasbudgets festlegen. Darin müssen auch die geplanten Maßnahmen von Bund und Ländern aufgelistet werden. Kontrolliert werden soll die Entwicklung durch ein zeitnäheres Monitoring. Zusätzlich werden eine interministerielle Steuerungsgruppe und ein wissenschaftlicher Expertenbeirat eingerichtet. Auch Länder, Gemeinden, Sozialpartner und Zivilgesellschaft sollen eingebunden werden.
Droht Österreich die jährlichen Emissionsgrenzen zu überschreiten oder ist das bereits passiert, greift ein verpflichtender Korrekturmechanismus. Die Steuerungsgruppe muss dann innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm mit zusätzlichen Maßnahmen ausarbeiten. Budgetrelevante Vorschläge dürfen allerdings nicht über die geltenden Grenzen des Bundesbudgets hinausgehen.
Bevor Österreich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen teure Emissionszertifikate im Ausland zukauft, sollen Maßnahmen im Inland gesetzt werden. Die Begründung: So bleiben Wertschöpfung und Investitionen im Land.
„Notausgang“ für den Standort
Ein eigener Passus soll zudem verhindern, dass das Gesetz neue rechtliche Anknüpfungspunkte für Klimaklagen schafft, wie sie in Deutschland immer wieder für Wirbel sorgen – auch das soll vom Wirtschaftsflügel in das Gesetz verhandelt worden sein. Auf Drängen der Wirtschaft wurde außerdem eine Standortklausel eingebaut. Sie erlaubt es, bei außergewöhnlichen Ereignissen – etwa einer Pandemie oder einer globalen Krise – vom vorgesehenen Klimapfad abzuweichen.
Das Klimaschutzgesetz ist völlig ausverhandelt und geht in den kommenden Tagen in die Begutachtung, sodass im November ein Nationalratsbeschluss möglich ist.
NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard
Besänftigt sind die Wirtschaftsvertreter damit offenbar nicht. Der Abtausch von Dürrehilfen gegen das Klimaschutzgesetz sei „nicht verhältnismäßig“, heißt es hinter vorgehaltener Hand gegenüber der „Krone“. Gleichzeitig will man aber auch nicht als Schuldiger dastehen, sollten die von der Trockenheit schwer getroffenen Bauern am Ende ohne Unterstützung bleiben. Sobald es um die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes gehe, sei man jedoch „kampfbereit“. Für die Regierung ist die Sache jedenfalls entschieden. „Das Klimaschutzgesetz ist völlig ausverhandelt und geht in den kommenden Tagen in die Begutachtung, sodass im November ein Nationalratsbeschluss möglich ist“, erklärt NEOS-Klimasprecher Michael Bernhard.
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