Zu teuer, wenig flexibel und nicht adäquat: Bereits 2021 kritisierten Eltern in der Gemeinde , dass das Angebot in Sachen Kinderbetreuung im Sommer mangelhaft sei. Denn die kleinen Einwohner wurden zusammen mit den Kleinsten im Kindergarten betreut.
Heuer sollte also ein neuer Plan her: Für 60 Euro die Woche dürfen Schüler in der Schule bleiben – maximal acht Stunden am Tag, dafür mit flexibler Zeiteinteilung. Einzige Vorgabe: mindestens zwölf Kinder mussten angemeldet sein.
Bei dem schlechten Angebot braucht sich keiner über die geringe Nachfrage zu wundern. Was für eine Farce!
Eine verärgerte Mutter
Ziel deutlich verfehlt
Das Ziel wurde mit nur acht Vormerkungen aber deutlich verfehlt, im Rathaus sieht man sich bestätigt: „Für drei Ferienwochen gab es sogar keine einzige Anmeldung“, heißt es. Das kommt für die örtliche SPÖ wenig überraschend: „Wer einmal schlechte Erfahrungen gemacht hat, probiert es eben kein zweites Mal.“
Das Problem von Höflein gibt es in ganz Niederösterreich – ein Land, in dem die öffentlichen Kindergärten erst ab 2,5 Jahren besucht werden können, die Karenz bundesweit aber nur zwei Jahre dauert. Diese Rechnung kann nicht aufgehen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).