Weil er seiner Ehefrau nach einem afrikanischen Ritus während einer Hochzeitszeremonie die Augenlider abgebissen hatte, hat sich ein 36-jähriger Mann am Dienstag in Wien wegen Begehung einer Straftat im Zustand der vollen Berauschung verantworten müssen. Er war geständig.
Schon beim ersten Prozess gab es allerorts Verwunderung: beim Verteidiger, dem die Tat bis heute unerklärlich ist. Bei der damaligen Richterin, die sich wunderte, dass das Paar noch immer ein solches ist - bis heute übrigens.
Opfer entstellt
Nach dem Richterwechsel ist nun Philipp Schnabel zuständig und verweist auf ein Gutachten. Ja, die Frau hat schwere Dauerfolgen durch die Bisse ihres Mannes in die Augenlider. Das Opfer ist seither entstellt. Die toxikologische Expertise sieht volle „Berauschung“ - allerdings mit Mitteln, die nicht genau zu definieren sind.
Gewürgt, bis Augäpfel hervortraten
Der Anklage zufolge würgte der Ehemann die 30-Jährige so lange, bis dieser die Augäpfel hervortraten. Dann biss er in beide Augäpfel, ehe er ihr die Lider abbiss und der Frau noch mit einer Glasscherbe in den Kopf stach.
Die 30-Jährige erlitt ein schweres Halswirbelsäulentrauma, eine Luxationsfaktur des fünften und sechsten Halswirbels sowie schwerste Verletzungen an beiden Augen.
Also gibt es 18 Monate teilbedingt - die sechs Monate Gefängnis sind mit der U-Haft bereits getilgt.
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