23.02.2022 12:12 |

Prozess in Innsbruck

Sozialgeld erschlichen und Stadtwohnung vermietet

Über Jahre hinweg bezog eine 46-jährige Türkin über 46.000 Euro Sozialleistungen, obwohl ihr diese nicht zustanden. Familienbeihilfe, Mietzinsbeihilfe, Mindestsicherung, Notstandshilfe, Kinderabsetzbetrag. Plus: Ihre Sozialwohnung hat sie untervermietet! Vor dem Innsbrucker Landesgericht gab sie sich unwissend.

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„Ich habe nicht gewusst, dass ich das nicht darf. Ich entschuldige mich, ich habe einen Fehler gemacht“, schluchzte die Angeklagte unter Tränen.

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Ich habe nicht gelernt, wie man sich in Österreich verhält.

Die Angeklagte

Immer habe ihr Vater alles für sie geregelt, als sie sich scheiden ließ, habe er nicht mehr mit ihr geredet. „Ich habe nicht gelernt, wie man sich in Österreich verhält.“

„Über Rechtliches aufgeklärt“
Unmöglich, sagten die Vertreter der zuständigen Behörden. Immer wieder sei sie über das Rechtliche aufgeklärt worden. Ihr habe sehr wohl bewusst sein müssen, dass sie für ihre Tochter kein Geld kassieren darf, wenn sich diese in der Türkei befindet. Sie habe wissen müssen, dass ihre eigenen Bezüge ruhen, wenn sie sich längere Zeit im Ausland aufhält. Und: Sie habe wissen müssen, dass sie eine geförderte Wohnung, die ihr bezahlt wird, nicht vermieten darf.

Urteil: Ein Jahr bedingt, 2880 Euro unbedingt. Das Geld wird sie wohl zurückzahlen müssen!

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