Freigesprochen

Causa Berchtold: Staatsanwalt legt Berufung ein

Vorarlberg
17.05.2011 14:54
Im Vergewaltigungsprozess gegen den Feldkircher ÖVP-Bürgermeister Wilfried Berchtold hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof eingelegt. Das erklärte Staatsanwaltschafts-Sprecher Heinz Rusch am Dienstag. Nun ist der OGH am Zug und muss überprüfen, ob im Prozess gegen Berchtold möglicherweise Verfahrensmängel vorliegen, die eine Wiederholung des Prozesses rechtfertigen.

Berchtold war am 4. März von einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" nicht rechtskräftig vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden.

Bürgermeister beteuert Unschuld
Dem Bürgermeister wurde zur Last gelegt, sich im November 2009 bei einer Parteiklausur der ÖVP Feldkirch in Langenegg (Bregenzerwald) an seiner ehemaligen Geliebten und Parteikollegin vergangen zu haben. Der 56-jährige Stadtchef räumt zwar eine außereheliche Affäre ein, beteuert in Sachen Vergewaltigung aber seine Unschuld.

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