„C’est nul“, sagen die Franzosen, wenn sie etwas nervt, das ihrer Meinung nach nicht der Rede wert ist. Werner Kogler hat für diesen Umstand am Sonntagabend im ORF das Wort „Nullum“ verwendet. Es stammt eigentlich aus der Juristensprache. Ein „Nullum“ ist ein Tatbestand, der keinerlei Rechtswirkung entfaltet.
Als solchen stellte Kogler die Zustimmung seiner Partei zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen, einem roten Tuch der grünen Bewegung, im sogenannten Sideletter dar. Das ist neuerdings eine harmlos klingende Umschreibung für Geheimabsprachen zwischen Koalitionspartnern. Seine Unterschrift neben der Signatur von Ex-Kanzler Sebastian Kurz habe keine realpolitische Bedeutung gehabt, weil klar gewesen sei, dass das Verbot vor dem Verfassungsgerichtshof ohnehin nicht halten würde, so die Verteidigung des grünen Vizekanzlers. Es sei deshalb ein „Nullum“.
Tatsächlich erklärte der VfGH das Kopftuchverbot an Volksschulen im Dezember 2020 für verfassungswidrig und hob es auf.
Warum Kogler dem grünen Bundeskongress, der die türkis-grüne Koalition absegnen musste, das „Nullum“ verschwieg, wenn es doch nur ein „Nullum“ war, darauf blieb er die Antwort schuldig.
Bei der Vereinbarung ging es dann auch um das Aus zur Hacklerregelung und Posten im ORF. Da sind grüne Gesinnungsfragen wie Religionsfreiheit, Fairness und Transparenz zur „Verhandlungsmasse“ in einem Machtpoker geworden. Das wiegt schwer und ist mitnichten ein „Nullum“.











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