EuGH-Entscheidung
Kopftuchverbot in bestimmten Berufen ist rechtens
Darf der Arbeitgeber muslimischen Frauen das Tragen von Kopftüchern während der Arbeitszeit verbieten? Der Europäische Gerichtshof findet das für zulässig, wenn das Unternehmen gegenüber Kunden neutral auftreten oder soziale Konflikte vermeiden möchte, entschied die Behörde am Donnerstag.
Hintergrund des Urteils waren zwei Fälle aus Deutschland, in denen einer Mitarbeiterin eines Ganztagskindergartens und eines Drogeriemarktes das Tragen des Kopftuches am Arbeitsplatz verboten wurde. Das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen könne durch das Bedürfnis des Arbeitgebers gerechtfertigt sein, Neutralität zu vermitteln.
Unauffällige religiöse Zeichen sind erlaubt
Das deutsche Grundgesetz (GG) stuft die Glaubens- und Religionsfreiheit als unverletzlich ein und gewährleistet deren ungestörte Ausübung. Auch die Europäische Menschenrechtskonvention schützen die Religionsfreiheit. Es stellte sich jedoch die Frage, ob diese auch bis in das Arbeitsleben hineinreichen darf und unter welchen Voraussetzungen. So erklärte der EuGH-Generalanwalt bereits im Februar, dass Unternehmen das Tragen auffälliger religiöser Zeichen im Betrieb verbieten dürfen. Kleine und unauffällige Zeichen dürften hingegen erlaubt sein.
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