Befreiung vom Impfen

Bei den Ärzten herrscht Verwirrung um Atteste

Tirol
26.01.2022 08:30

Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen kann, braucht eine ärztliche Bestätigung, um von der Impfpflicht befreit zu sein. Doch noch ist unklar, welche Mediziner diese Atteste ausstellen dürfen. Es fehlt die Verordnung des Gesundheitsministeriums.

Keine Woche dauert es mehr, bis die Impfpflicht in Kraft tritt – und doch ist noch einiges unklar. So steht noch nicht fest, welche konkreten medizinischen Gründe vorliegen müssen, um von der Impfpflicht befreit zu werden. Und wer stellt das Attest dazu aus? Die Verordnung aus dem Gesundheitsministerium, die diese Fragen beantworten würde, steht noch aus. Wer also ein Attest braucht, muss sich gedulden.

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Ich habe zuerst bei meinem Hausarzt nachgefragt, der hat mich an den Amtsarzt im Innsbrucker Stadtmagistrat verwiesen. Der aber sagte mir, er sei nicht zuständig, ich müsse mich an einen praktischen Arzt wenden.

Ein betroffener Vater

Kein Arzt fühlte sich zuständig
Das musste auch ein Tiroler feststellen, der für seine kranke Tochter eine Bestätigung zur Befreiung von der Impfpflicht beantragen wollte und dabei regelrecht im Kreis geschickt wurde. „Ich habe zuerst bei meinem Hausarzt nachgefragt, der hat mich an den Amtsarzt im Innsbrucker Stadtmagistrat verwiesen. Der aber sagte mir, er sei nicht zuständig, ich müsse mich an einen praktischen Arzt wenden“, schildert der Pensionist. Doch auch ein weiterer niedergelassener Mediziner sagte ihm, er sei nicht zuständig. Wer also ist der richtige Ansprechpartner, wenn man ein Attest braucht?

Genaues weiß man noch nicht, wie ein „Krone“-Rundruf in den Bezirkshauptmannschaften des Landes Tirol zeigt: Kein Amt konnte klar Auskunft darüber geben, wer ein Attest ausstellen darf. „Wir wissen nicht, ob wir dafür zuständig sind, weil die Verordnung noch nicht da ist“, lautet der allgemeine Tenor.

Sehr unterschiedliche Ansichten in den Ämtern
Ansonsten ist man sich uneins: In der BH Imst geht man davon aus, dass nicht der Amtsarzt die Atteste ausstellt, „sondern der Fach- oder Hausarzt, weil der die Befunde hat“. Aus Kufstein kommt das Gegenteil: „Wir wissen noch nicht, ob wir zuständig sind, aber Fachärzte sind es jedenfalls nicht.“

Was stimmt denn nun? Laut Gesundheitsministerium soll die Einschätzung, wer geimpft werden kann und wer nicht, von Amts- oder Epidemieärzten sowie Medizinern in Spezialambulanzen durchgeführt werden. Konkretes im Sinne einer Verordnung lässt jedoch noch auf sich warten.

Noch gibt es eine Schonfrist für Betroffene
„Wie der Vorgang genau abläuft, lässt sich ohne Verordnungen des Ministeriums nur schwer vorhersagen“, meint Günter Atzl, Direktor der Tiroler Ärztekammer. Er beruhigt aber: Zwar komme die Verordnung recht spät, doch in der ersten Phase bis Mitte März sind noch keine Konsequenzen vorgesehen.

Eine Antwort darauf, wann die Verordnung fertig ist und was diese enthalten soll, gab das Gesundheitsministerium auf „Krone“-Anfrage am Dienstag nicht.

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