Bei Landesgericht

Justiz-Irrfahrt mit sechs gebrauchten Reifen

Sechs alte Innviertler Autoreifen begaben sich, „angespornt“ von der BH Braunau, mitten in der Pandemie auf eine Irrfahrt durch die Justiz - bis hin zum Verwaltungsgerichtshof. Kernfrage ist, wann und mit welcher Begründung eine höhere Geldstrafe in eine bloße Ermahnung umgewandelt werden kann.

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Vater und Sohn Permanschlager sind Altreifen-Entsorger in Braunau. Dafür, dass sie sechs gebrauchte, aber augenscheinlich noch verkehrstüchtige Pneus an einen bedürftigen Menschen umlenkten, verhängte die BH Braunau – geleitet von Gerald Kronberger – im Mai 2020 stolze 2100 Euro Geldstrafe. Weil so eine Richtungsänderung gegen das Abfallwirtschaftsgesetz verstoße. Das Landesverwaltungsgericht, bei dem sich die Entsorger beschwerten, wandelte diese Buße aber in eine bloße Ermahnung um. Dies mit der Begründung, dass es wohl keine Gefährdung des Straßenverkehrs sei, mit solchen Reifen mit noch genug Profil zu fahren.

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Die BH Braunau prüft in jedem Strafverfahren von sich aus, ob eine Ermahnung möglich ist. Im konkreten Fall hat uns das Höchstgericht bestätigt.

Braunaus Bezirkshauptmann Mag. Gerald Kronberger

Pandemiebedingt erst zu mittag am Heiligen Abend fand BH-Chef Kronberger die Zeit, die „Krone“ darüber zu informieren, dass die nächste Instanz, der Verwaltungsgerichtshof, seiner Gewerbebehörde nachträglich recht gegeben habe. Und das schon im Oktober. Dem Erkenntnis des Höchstgerichtes kann man vor allem entnehmen, dass das Landesverwaltungsgericht die Ermahnung aus einem falschen Grund ausgesprochen habe. Im Abfallwirtschaftsrecht sei nicht die Verkehrssicherheit relevant, sondern die Umweltgefährdung, was gerade bei Entsorgern strafverschärfend sein müsse. Daher sei die Umwandlung der Geldstrafe in eine Ermahnung rechtswidrig. Nun ist wieder das Landesverwaltungsgericht am Zug.

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