Am 20. Juni des Vorjahres war ein 26-jähriger Mann tot vor einem Hochhaus in Wels gefunden worden. Er war an seinem Erbrochenen erstickt. Zuvor hatte er Alkohol und einen Drogencocktail aus Heroin und Kokain konsumiert. Dies tat er in der Nacht auf den 19. Juni gemeinsam mit dem Angeklagten in dessen Wohnung. Eine ebenfalls anwesende Freundin des Russen hatte wohl gefragt, was mit dem Mann los sei, weil er blaue Lippen habe. Der 20-Jährige meinte nur: "Der wird schon wieder." Ein Arzt sagte vor Gericht aus, dass man erkennen hätte können, dass das Opfer Hilfe braucht.
Das Mädchen ging nach Hause und rief den zweiten Beschuldigten an. "Du, es geht ihm nicht so gut, er ist blau angelaufen", sagte sie. Der Bosnier kam darauf in die Wohnung des Russen und gab an, dass die Leichenstarre bereits eingetreten war, als er dort eintraf. Der Sachverständige konnte nicht genau feststellen, wann der 26-Jährige verstorben war. Ursächlich war jedenfalls das Ersticken am Erbrochenen. Dabei müsse der Mann Atembeschwerden gehabt haben, was man aber auch für Schnarchen gehalten haben könne.
Wohnung des Opfers ausgeräumt
Die beiden Angeklagten nahmen die Bankomatkarte, von der der 20-Jährige den Code kannte, und die Schlüssel des Opfers. Sie behoben an drei Tagen insgesamt 1.200 Euro und stahlen aus der Wohnung unter anderem eine Playstation, einen Laptop und ein Sparbuch. Auf den Vorwurf des Richters: "Ihr Freund ist gerade gestorben und Sie räumen ihm die Wohnung aus!", entgegneten die beiden, dass sie im Drogenrausch gewesen seien.
Dabei haben sie erst das Geld aus dem Automaten wieder in Drogen investiert. Die Männer übernachteten in einer Pension, kehrten aber um 4 Uhr in die Bleibe des 20-Jährigen zurück und setzten den Toten in einen Rollstuhl, der im Haus war. Damit schoben sie die Leiche vor die Tür und kippten sie aus dem Gefährt. Der 20-Jährige sagte: "Ich habe auch einen guten Freund verloren und es tut mir leid."
Der Staatsanwalt beantragte für beide Zusatzstrafen - sie sind im Dezember 2010 wegen Suchtgiftdelikten verurteilt worden. Der Fall sei "eine äußerst verwerfliche Geschichte, die zeigt, was Drogen aus einem Menschen machen können". Er sei sicher, der Angeklagte hätte das Sterben des Opfers bemerken müssen, so der Staatsanwalt. Außerdem hätten die beiden Angeklagten den Tod ausgenützt, um Sachen zu stehlen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch.
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