Unter scharfer Kritik der Opposition wurde am Donnerstag - mit Regierungsmehrheit - im Nationalrat die Urheberrechtsnovelle beschlossen. Viele Kulturschaffende hatten sich schon im Vorfeld sehr unzufrieden gezeigt mit dieser Umsetzung der EU-Copyright-Richtlinie 2019 in das österreichische Recht. Verlängert wurden die Corona-Hilfen für Kunstschaffende.
Wenn Plattformen systematisch überbordende Schutzmaßnahmen setzen, die dazu führen, dass erlaubte Nutzungen auf der Plattform unterbunden werden, hat die KommAustria als im Entwurf vorgeschlagene Aufsichtsbehörde ein Aufsichtsverfahren einzuleiten.
SPÖ: „ÖVP und Grüne gehen vor Onlineriesen in die Knie“
Nicht vorgesehen ist der - in Deutschland geltende - Direktvergütungsanspruch gegenüber Online-Plattformen. „ÖVP und Grüne gehen vor den Onlineriesen in die Knie“, kritisierte Katharina Kucharowits (SPÖ), dass „Google, Amazon oder Facebook“ geschützt würden. Auch aus Sicht von NEOS-Abg. Johannes Margreiter „gehts nicht ohne Direktvergütung“. Die Umsetzung der EU-Richtlinie sei missglückt, konstatierte Harald Stefan (FPÖ), etwa mit Hinweis auf die „sehr problematische“ Bagatelleregelung.
Zadic lobte „größte reform seit Einführung des Urheberrechts“
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) beeindruckten diese Bedenken nicht: Sie lobte die „größte Reform seit Einführung des Urheberrechts 1936“ - und sieht diesen Rechtsbereich jetzt „zukunftsweisend“ für das digitale Zeitalter gestaltet. Für Kreative bringe das Gesetz „endlich mehr Fairness“, sie würden stärker von ihren Werken profitieren und große Online-Plattformen stärker in die Pflicht genommen, mit einem entsprechenden Vertragsrecht könnten jetzt Knebelverträge verhindert werden. Zadic ist überzeugt, dass eine „gute Balance“ zwischen allen Interessen gefunden wurde.
Corona-Hilfen für Künstler verlängert
Fixiert wurde - wie bei Verkündung des aktuellen Lockdowns angekündigt - die Verlängerung der Corona-Hilfen für selbstständige Kunstschaffende. Die Geltung des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes wurde um ein weiteres Quartal bis Ende März 2022 ausgedehnt. Die „Gutscheinlösung“ für entfallene oder verschobene Veranstaltungen wurde verlängert. Der Erstattungsanspruch in Geld wird befristet aufgeschoben bzw. dem Veranstalter/Betreiber das Recht eingeräumt, zwischenzeitlich (teilweise) einen Wertgutschein gestaffelt nach Beträgen zu übergeben.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).