Angaben differieren

Riesenchaos geht weiter: Wirrwarr um Impfstatus

Tirol
11.12.2021 12:00

Schön langsam muss sich der Normalbürger vorkommen wie die Figur aus dem Filmklassiker „Das Leben des Brian“, die von der „Verwirrtheit der Verwirrten“ sprach, als „die Verwirrung um sich griff“. Als gäbe es nicht genug Durcheinander, so herrscht nun auch Unklarheit über die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten.

Blicken wir wenige Tage zurück auf den 6. Dezember: Da wurde die Gültigkeit der Impfzertifikate im „Grünen Pass“ von 360 auf 270 Tage verkürzt. Einige sind davon wohl überrascht worden. Immerhin: Die genaue Dauer kann man sich auch leicht mit dem Impfpassrechner auf der Homepage des Gesundheitsministeriums ausrechnen. So weit, so gut.

Einen Tag später, am 7. Dezember, veröffentlichte das Gesundheitsministerium – ebenfalls auf seiner Homepage – aktuelle Informationen zur „Behördlichen Vorgangsweise bei der Kontaktpersonennachverfolgung“. Hier versetzen die Informationen zur „Definition von Geimpften“ den Leser aber ins Staunen. Der Grund: Die Dauer des Geimpftenstatus weicht von jener, die am Vortag offiziell wurde, sehr deutlich ab.

Und um die Verwirrung abermals zu steigern, wird in dem Zusammenhang außerdem zwischen den unterschiedlichen Impfstoffen unterschieden.

Sechs Monate bei Pfizer, vier bei AstraZeneca
Wer bei zwei Impfungen mindestens eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech/Pfizer, Moderna) erhalten hat, gilt bis sechs Monate nach der zweiten Impfung als „Geimpft“. Diese Zeitspanne ist deutlich kürzer als die neun Monate im „Grünen Pass“.

Noch enger wird es bei Geimpften, die nur Vektor-Impfstoffe (z.b. AstraZeneca) erhielten: Vier Monate nach dem zweiten Stich gelten sie schon nicht mehr als „geimpft“. Hier gibt es einen noch größeren Unterschied zu den neun Monaten.

Andere Maßstäbe für Kontaktpersonen
Grund für die Diskrepanz könnte sein, dass bei Kontaktpersonen - aus welchen Gründen auch immer - andere zeitliche Grenzen angewendet werden. Das Land Tirol verwies in dem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums. Dort war am Freitag aber niemand zu dem Thema erreichbar...

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