Tragischer Irrtum

Tödlicher Fehler: Patientin (84) bekam Überdosis

Oberösterreich
03.12.2021 16:43

Tödlicher Irrtum in einem Mühlviertler Pflegeheim: Eine schwer kranke Bewohnerin (84) erhielt eine Überdosierung eines Hochrisikomedikaments. Anstatt wöchentlich bekam das Opfer die Arznei täglich. Die Staatsanwaltschaft Linz hat gegen die verantwortliche Pflegedienstleiterin einen - noch nicht rechtskräftigen - Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung eingebracht.

Es war ein tragisches Versehen, das leider zum Tod einer 84-Jährigen geführt haben dürfte. Der Fehler soll beim Erstellen des Medikamentenplanes durch die Pflegedienstleiterin (50) des Mühlviertler Altenheims passiert sein. Der schwer kranken Bewohnerin war ab Ende Jänner die Substanz Methotrexat (Medikament zur Krebsbehandlung) täglich – anstatt nur einmal wöchentlich – verabreicht worden.

Das Ganze erfolgte über einen Zeitraum von etwa 14 Tagen, die Folge waren Entzündungsprozesse im Bereich der Schleimhäute. Beim Einatmen verlegten sich die Luftwege der 84-Jährigen – sie erstickte. Ihr Tod trat am 11. Februar ein.

Beschwerde eingelegt
Die Staatsanwaltschaft Linz brachte einen Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung (Strafrahmen bis zu drei Jahre Haft) ein. Ein Einzelrichter des Landesgerichts Linz kam bei der Prüfung dieses Antrags allerdings zu der Einschätzung, dass es sich nur um eine durchschnittliche fahrlässige Tötung gehandelt habe (Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft oder 720 Tagessätze).

„Die Staatsanwaltschaft hat gegen den Beschluss aber Beschwerde eingelegt“, so Walter Eichinger, Vizepräsident des Landesgerichts. Das letzte Wort hat nun das Oberlandesgericht. Dort wird die Entscheidung gefällt, ob der Prozess vor dem Landes- oder dem Bezirksgericht verhandelt werden muss.

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