EuGH-Urteil

Hamas scheitert vor Gericht, bleibt Terrorgruppe

Ausland
23.11.2021 15:19

Die radikal-islamische Hamas bleibt auch weiterhin eine Terrororganisation und darf mit EU-Sanktionen belegt werden. Dies hat vor Kurzem der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Luxemburger Richter kassierten am Dienstag eine Entscheidung des untergeordneten Gerichts der EU wonach die Hamas nicht auf der europäischen Liste terroristischer Organisationen hätte bleiben dürfen.

Die untergeordnete Instanz hatte als Begründung angeführt, dass der EU-Ratspräsident zwar die betreffenden Rechtsakte aber nicht die in separaten Dokumenten enthaltenen Begründungen unterzeichnet habe. Diese Entscheidung im September basiere aber auf einem „Rechtsfehler“. Bei den Beschlüssen der EU-Staaten handle es sich um „ein Bündel von Einzelentscheidungen gegenüber Personen und Organisationen“. Diese müssten nicht unterzeichnet, sondern nur bekannt gegeben werden.

Regelmäßige Niederlagen vor Gericht
Die Hamas scheitert regelmäßig vor den Gerichten der Europäischen Union mit Klagen gegen die Einstufung als Terrorgruppe. Ein Platz auf der Terrorliste erlaubt das Einfrieren von Geldern und Wirtschaftsressourcen. 2007 hatte die militante Palästinenserorganisation gewaltsam die Macht im Gazastreifen an sich gerissen, nachdem ihr Wahlsieg von 2006 nicht anerkannt worden war. Sie wird von der EU bereits seit 2001 als Terrorgruppe geführt. Die Hamas hat die Zerstörung Israels zum Ziel erklärt.

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