Restriktive Behörden

Landes-Empfehlung: Kein Verbot für Laternenumzüge

Niederösterreich
10.11.2021 19:00
Während vielerorts bereits große Aufregung bezüglich abgesagter Laternenumzüge herrscht, gab das Land klare Anweisungen an Kindergärten aus – es gibt kein generelles Verbot! Bezirksbehörden gehen aber auf Nummer sicher und schieben der Tradition einen Riegel vor.

Vonseiten des Landes wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich Martinsfeste aus elementarpädagogischer Sicht auch jetzt sehr gut eignen, Lernimpulse in den Bereichen Ethik, Religion und Gesellschaft zu setzen. Bezüglich der Durchführung von Martinsfesten trotz Corona empfiehlt die Landessanitätsdirektion folgende Vorgehensweise:

  • Martinsfeste mit Eltern im Freien durchführen.
  • Die Teilnahme von Erwachsenen soll auf zwei Personen pro Kind beschränkt werden. Bei Eltern und Begleitpersonen soll auf die Einhaltung der 2-G-Regel geachtet und diese auch kontrolliert werden.
  • Der zeitliche Rahmen sollte begrenzt werden, um Zusammentreffen nach dem Fest gering zu halten.
  • Restriktivere Regelungen zur Durchführung des Martinsfestes, die in Absprache mit den regionalen Gesundheitsbehörden festgelegt wurden, sind zu beachten.

Hier liegt der Teufel im Detail. Zahlreiche Bezirksbehörden legen die Regelungen strenger aus und kommunizieren nicht mit den Bildungseinrichtungen. In Hochrisikogebieten geht die Sicherheit aber natürlich vor – trotz Aufregung.

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